Einer der zentralen Drahtzieher der Cum-Ex-Geschäfte zu ihren Hochzeiten ab Mitte der 2000er-Jahre, Hanno Berger, hatte sich 2012 unverzüglich in die Schweiz abgesetzt, als er von einer Durchsuchung seines Büros durch die Staatsanwaltschaft Köln erfahren hatte. Entgegen seiner ursprünglichen Aussagen wollte er wegen angeblicher Krankheit auch nicht dem ihm drohenden Gerichtsprozess am Landgericht Wiesbaden beiwohnen. Der Plan, sich durch einen Umzug in die Schweiz der deutschen Justiz zu entziehen, ist anscheinend nicht aufgegangen. Berger ist auf Basis eines Auslieferungsantrags in seiner neuen Heimat festgenommen worden. Massimo Bognanni schreibt auf tagesschau.de: „In dem Schweizer Auslieferungshaftbefehl soll es demnach heißen, es sei nicht unwahrscheinlich, dass dem deutschen Auslieferungsantrag stattgegeben werde.” Berger setzt sich bereits gegen die – angesichts der Schweizer Steuer-Geschichte durchaus ungewöhnliche – Auslieferung zu Wehr. Der Fall liegt beim Schweizer Bundesamt für Justiz und könnte bis vor das Bundesgericht gehen.
Das Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket ist da. Seit dem 1. Juli müssen Plattformbetreiber wie Amazon und Ebay die Umsatzsteuer für ihre Händler einbehalten, nachdem letztere bereits seit 2019 eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vorweisen müssen. Eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag zeigt, dass die Maßnahmen gegen Steuerbetrug durch ausländische Onlinehändler auf den großen Plattformen teilweise Wirkung zeigen. Seit Anfang 2019 ist die Zahl der steuerlich registrierten Unternehmer aus China von 7.700 auf 64.000 gestiegen. Die „weit überwiegende Anzahl“ davon sind wohl Onlinehändler. Die Datenlage ist dennoch, mal wieder, dürftig: „Der Bundesregierung liegen keine Schätzungen über jährliche Steuerausfälle durch Umsatzsteuerhinterziehung im Onlinehandel seit 2018 vor.” Laut dem Berliner Senat für Finanzen ist das Umsatzsteueraufkommen in Deutschland gemeldeter chinesischer Händler jedoch 2017 bis 2021 von 14,3 auf 134,4 Millionen Euro gestiegen. Weiterhin verkaufen aber wohl viele Händler auf nicht-europäischen Plattformen, ohne Mehrwertsteuer abzuführen.
In Kürze
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- Der Bundesgerichtshof entscheidet am 28.07. letztinstanzlich über das erste strafrechtliche Cum-Ex-Urteil des Landgerichts Bonn
- Ronen Steinke beklagt in der Süddeutschen pointiert die unterschiedliche Behandlung von Hartz-IV-Betrügern und reichen Steuerhinterziehern. Sowohl moralisch als auch durch die Kosten-Nutzen-Brille betrachtet, ist der jetzige Zustand unhaltbar.