Die EU-Kommission hat einen Richtlinienentwurf veröffentlicht, der beabsichtigt den Missbrauch von Briefkastenfirmen zu beenden. Dafür soll folgendes Verfahren eingeführt werden, das die Arbeit für Steuerbehörden erleichtern soll: Wenn ein Unternehmen drei bestimmte Risikokriterien erfüllt, muss es bei der Steuererklärung zusätzliche Informationen z.B. zu seinen Mitarbeitern, Räumlichkeiten, Bankkonten und der steuerlichen Ansässigkeit seiner Geschäftsführer angeben. Erfüllt das Unternehmen mindestens einen Indikator einer weiteren Prüfung nicht, kann es gewisse Steuervorteile verlieren. Der Richtlinienentwurf ist auf grenzüberschreitende Steuervermeidung durch Briefkastenfirmen ausgerichtet.