Herbe Schlappe für Schweizer Staatsanwaltschaft in ihrem Verfahren gegen Cum-Ex-Whistleblower wegen Ausspionierens von Bankgeheimnissen, u. a. gegen den für die Aufklärung zentralen deutschen Rechtsanwalt Seith. Die I. Strafkammer des Obergerichts Zürich entschied, dass die von dem StA Peter Giger aufgenommenen Beweise nicht verwendet werden dürfen, da ein Anschein der Befangenheit bestehe.