Beim Cum-Ex Skandal spielten die Steuergutachten der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer eine wichtige Rolle. Das Handelsblatt beschreibt ein weiteres potenzielles Betrugsmodell, bei dem Freshfields und eine kleine Schweizer Bank eine wichtige Rolle gespielt haben: Dabei hat die Bank ein Finanzinstrument mit zwei spiegelbildlichen Teilen geschaffen. Der Verlust des einen Teils war dabei der Gewinn des anderen Teils. Mit diesem künstlich erzeugten und aus ökonomischer Sicht nie eingetretenen Verlust haben sich dann etwa 50 deutsche Millionäre in ihrer Steuererklärung ärmer gerechnet und so einen Schaden von schätzungsweise 500 Millionen Euro verursacht. Mit dabei ein Vorzeige-Familienunternehmer aus dem Saarland. Sein Anwalt – erfolgreicher Verteidiger des Goldfinger-Modells – wirft der Staatsanwaltschaft schlampige Arbeit und ein dreistes Vorgehen vor und zeigt wenig Einsicht. Auch Freshfields begleitete das Modell mit einer wohlwollenden Tax Opinion. Anders als bei Cum-Ex wurde das Modell nach der neuen Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle gemeldet und schon kurz nachdem es in einer Betriebsprüfung 2019 aufgefallen war, ermitteln gleich drei Staatsanwaltschaften aus Frankfurt und München. Es gab erste Durchsuchungen und eine rechtliche Anpassung.