Ähnlich wie die Journalisten bei den deutschen Koalitionsverhandlungen beschwerte sich Business@OECD vor drei Wochen in einem bemerkenswerten Brief über den mangelhaften direkten Zugang der Lobbyisten zur OECD und den Arbeitsgruppen und fordert eine bessere Einbindung in die Verhandlungen in den nächsten Monaten. Das zeigt: An den Details der OECD/G20-Unternehmenssteuerreform wird weiter gefeilscht. Die für Ende November angekündigten Details zur Umsetzung von Pillar 2 lassen weiter auf sich warten. Auf Nachfrage der BEPS Monitoring Group hat die OECD jetzt eine weitere öffentliche Konsultation für Anfang 2022 angekündigt.
Welche Schlupflöcher dabei möglicherweise drohen, haben wir schon im letzten Newsletter beschrieben. Im Koalitionsvertrag werden nationale Abwehrmaßnahmen oder mögliche Nachteile der globalen Mindeststeuer im Vergleich zur deutschen Hinzurechnungsbesteuerung mit keinem Wort erwähnt; ebenso wenig wie die Neuverteilung von Besteuerungsrechten zugunsten von Marktstaaten (Pillar 1). Es bleibt zu hoffen, dass der OECD und der neuen Bundesregierung bei der Umsetzung der Reformen nicht die nötige Konsequenz verloren geht. Eine kurze Übersicht über und eine erste Bewertung der weiteren Ankündigungen zur Unternehmensbesteuerung im Koalitionsvertrag gibt es hier