Wer hat Angst vor der Grundsteuer?

Bund und  Länder haben sich heute mal wieder auf einen Kompromiss zur Grundsteuer geeinigt – ein wertabhängiges Modell mit stark vereinfachten Bewertungskriterien. Die CSU arbeitet – wie schon bei der Erbschaftsteuer – weiter an ihrem lobby- und millionärsfreundlichen Sonderwunsch. Ein gut gemachtes wertabhängiges Modell sorgt eindeutig für mehr Steuergerechtigkeit, der Bodenwert ist wichtiger Bestandteil.

Die Immobilien-und Wirtschaftsverbände machen mit Auftragsstudien und massiver Öffentlichkeitsarbeit Stimmung gegen eine wertabhängige Grundsteuer und das Verbot der Umlagefähigkeit. Grund dafür ist nicht die Angst vor steigenden Mieten oder ausbleibenden Investitionen, sondern die Angst vor derVermögensteuer. Sie wurde 1997 genauso wie jetzt die Grundsteuer wegen der nicht aktuellen Einheitswerte ausgesetzt. Eine nicht umlagefähige, am Ertragswert bemessene Grundsteuer, wie von Vertretern von Linken, Grünen und SPD gefordert und vom Finanzministerium vorgeschlagen, wäre selbst schon ein wichtiger Beitrag für eine gerechte Besteuerung von Vermögen, vor allem aber eine gute Grundlage für die Wiederbelebung der Vermögensteuer. Aus ökonomischer Sicht gibt es dagegen wenig Einwände, was selbst Ökonomen von IWF und OECD und die von den Lobbyisten beauftragtenProfessoren (z.B. Clemens Fuest) anerkennen. Die verwaltungstechnischen, verteilungspolitischen und verfassungsrechtlichen Gegenargumente sind nicht überzeugend.

Wichtigstes Argument für eine Flächensteuer und gegen eine wertabhängige Grundsteuer ist der Verwaltungsaufwand. Schätzt man – wie beispielsweise Clemens Fuest – die Kosten für die jährliche Bewertung für jedes der 35 Millionen Grundstücke auf je 500€ alle 5 Jahre, betragen die Kosten knapp 25% der Einnahmen. Diese Rechnung ignoriert allerdings Vereinfachungspotenzial durch Pauschalisierung, Selbsterklärung der Steuerpflichtigen und Automatisierung auf der einen Seite und potenziellen Zusatznutzen als Grundlage für eine bessere Erfassung und Besteuerung von Vermögen auf der anderen Seite. Ein weiteres Gutachten verweist zu Recht darauf, dass dank technischem Fortschritt „Die Erfahrungen der Bankenwirtschaft, die als Sicherheit gestellten Grundbesitz regelmäßig mit dem Ertragswert bewertet, zeigen, dass eine flächendeckende Ertragswertermittlung möglich ist.“

Die verfassungsrechtliche Interpretation in Bezug auf die Gesetzgebungskompetenzdes Bundes und das Prinzip der Leistungsfähigkeit ist unklar. Schaut man sich die vorliegenden verfassungsrechtlichen Gutachten und Analysen an, hängt die Schlussfolgerung stark davon ab wer wen gefragt hat. Ein Vorteil für die Flächensteuer ist nicht zu erkennen.

Es verbleibt schließlich das verteilungspolitische Argument. Die Grundsteuer ist in der Tat keine ideale Vermögensteuer – sie trifft die kreditfinanzierte Wohnung der jungen Familie, genauso wie das Investitionsobjekt des Millionärs. Drei Argumente sprechen aus Perspektive der Steuergerechtigkeit trotzdem ganz klar für eine wertabhängige Grundsteuer:

  1. Die Besteuerung von Vermögen und Kapitaleinkommen ist in Deutschland durch die Aussetzung der Vermögenssteuer (1997), die großzügigen Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer (2016) und die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkommen (2007) stark gesunken und im internationalen Vergleich vor allem wegen der vergleichsweise niedrigen Grundsteuereinnahmen gering.
  2. Immobilienvermögen macht den größten Teil des Vermögens in Deutschland aus und ist genauso wie das Vermögen insgesamt sehr ungleich verteilt. Die Erfassung und Besteuerung von Immobilienvermögen ist deswegen essentieller Bestandteil einer Besteuerung von Vermögen. Im derzeitigen politischen Kontext ist eine angemessene Besteuerung von Vermögen und Kapitaleinkommen ohne eine wertabhängige Grundsteuer nicht denkbar.
  3. Knapp die Hälfte der Deutschen besitzt ein Eigenheim (vor allem auf dem Land), aber nur weniger als 10% besitzen zusätzlich eine Mietwohnung. Und auch unter denVermietern ist die Ungleichheit laut einer BBSR Befragung enorm – 57% der Privatvermieter besitzt nur eine Wohnung, weiter 30% weniger als 5 Wohnungen, zusammen besitzen sie trotzdem weniger als die Hälfte der privat vermieteten Wohnungen. Zusätzlich konzentriert sich der Besitz von privaten Mietwohnungen und Investitionsobjekten in den Großstädten, alsogenau da wo die wertabhängige Grundsteuer zu höheren Kosten führen würde.

Aktuelle Gegner der wertbasierten Grundsteuer sind folgerichtig z.B:

PM

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