Was Immobilienmarkt, Steuergerechtigkeit und Jahressteuergesetz miteinander zu tun haben. Ein systematischer Überblick!

Wer 30 Wohnungen erbt, zahlt Erbschaftsteuer; wer 300 bekommt, erhält sie als steuerbefreites Wohnungsunternehmen? Jedes Jahr Abschreibungen als hypothetischen Wertverlust von der Steuer absetzen und nach 10 Jahren die realisierten Wertsteigerungen steuerfrei vereinnahmen? Immobilienkauf mit einem Bankkredit zu 1 % Zinsen finanzieren, Gewinne mit einem firmeninternen Kredit zu 5 % in eine Steueroase verschieben? Lieschen Müller zahlt 6,5 % Grunderwerbsteuer auf den Häuserkauf, Blackstone nicht?

 

 

Vier besonders absurde Beispiele für Gerechtigkeitslücken bei der Besteuerung von Immobilien, die im neuen Info Steuergerechtigkeit “Immobilienmärkte (be-)steuern” nachzulesen sind. Drei davon hätte das gerade verabschiedete Jahressteuergesetz 2020 ändern können, aber alle drei Vorschläge scheitern bisher weitgehend unbeachtet am Widerstand von Lobbyisten und der CDU/CSU, die diese Interessen in die Koalition trägt. Es fehlen bis jetzt die breite öffentliche Diskussion und der nötige Druck.

  1. An einer Reform der Grunderwerbssteuer mit Regeln gegen Share Deals, mit denen professionelle Investoren die Steuer umgehen, wird seit 2016 gearbeitet. Sie lag schon mit dem Jahressteuergesetz 2019 unterschriftsreif vor. Die CDU/CSU hat dafür gesorgt, dass die Regel herausgetrennt wurde und seitdem im Schubkasten verschwunden ist.
  2. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie liegt seit Ende 2019 vor, scheitert aber bisher am Widerstand des CDU-geführten Bundeswirtschaftsministeriums. Weil jetzt Strafzahlungen der EU drohen, hatte der Bundesrat vorgeschlagen, wenigstens eine abgespeckte Version – ohne die wichtige Regelung zu firmeninternen Krediten – mit dem Jahressteuergesetz 2020 zu verabschieden. Auch das scheiterte an Lobby und CDU/CSU.
  3. Schließlich lag auch zu der besonders absurden Privilegierung von Wohnungsunternehmen bei der Erbschaftssteuer ein Änderungsantrag zum Jahressteuergesetz 2020 vor. Scheiterte aber am Widerstand der Koalition. Von Öffentlichkeit und Politik weitgehend unbemerkt legalisierte die Erbschaftssteuerrichtlinie des Bundesfinanzministeriums Ende 2019 die von der Finanzverwaltung erfundene Steuerbefreiung für Wohnungsunternehmen mit mehr als 300 Wohnungen. In sehr wohlsituierten Kreisen hatte bis dahin eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs für Unruhe gesorgt, die diese Befreiung als verfassungswidrig eingestuft und untersagt hatte. Dass es diese und viele andere großzügige Befreiungen für Wohnungsunternehmen überhaupt gab, ist das Ergebnis einer intensiven Lobbyschlacht um das Erbschaftsteuergesetz.

Neues Hintergrundpapier zur Besteuerung des Immobilienmarktes

Weitere Informationen und eine systematische Analyse von Steuergerechtigkeit im Immobilienmarkt finden sich im heute veröffentlichten Info Steuergerechtigkeit. Es gibt einen Überblick über alle relevanten Steuern und Steuerungsmöglichkeiten und analysiert, welchen Beitrag sie für einen besser funktionierenden Immobilienmarkt und eine gerechtere Gesellschaft aktuell leisten und leisten könnten.

Für den Durchschnittsbürger ist die eigene Wohnung das größte Investment des Lebens oder beansprucht lebenslang rund 30 % seines verfügbaren Einkommens. Nur 9 % der Deutschen besitzen überhaupt eine vermietete Wohnung und 2 % verbuchen den Großteil der Mieteinnahmen. 300 Wohnungen erben nur die wenigsten und auch der Grunderwerbsteuer umgehende Share Deal ist für den normalen Immobilienkäufer zu aufwendig. Im deutschen Steuersystem gibt es eine Vielzahl von teils obskuren oder historisch gewachsenen Regeln, die dem Interesse der großen Mehrheit der Deutschen widersprechen und die sich im Interesse der Steuergerechtigkeit ändern müssen.

3 Kommentare

  • Guten Tag Herr Trautvetter,
    nachdem ich im TV erstmals von Ihnen und Ihrer Arbeit gehört habe fand ich auch Ihre website. Ihre großartige Arbeit und Ihr Mut sind bewundernswert. Ich bedanke mich an dieser Stelle für die unglaublichen Einsichten.
    Ich selbst arbeite an einem Grundsatzprogramm für eine neue politische Partei , die den Schwerpunkt auf zukünftige aufzubauende Lebens-Beschäftigungs und Arbeitswelten legt ,die die von Armut betroffenen und gefährdeten Menschen in Sicherheit bringt, ein Exit sozusagen. Investoren pumpen im Schnitt jährlich ca. €60mrd vorzugsweise in den deutschen und noch mehr in den englischen Markt. Frankreich liegt bei der Hälfte. Die 2% plus diese Herrschaften sind und werden wohl der Hauptgrund für die heutige und zukünftige Verarmung des Großteils der Menschen sein.
    Ich wollte Sie fragen, ob ich Ihre Daten für meine Arbeit verwenden kann , natürlich mit Quellenangabe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe Kempf

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Kempf, vielen Dank für Ihre Nachricht und schön, dass Sie sich engagieren wollen. Unsere Daten sind für die Öffentlichkeit und können mit Quellenangabe jederzeit verwendet werden. Wenn Sie noch weitere Informationen brauchen oder Fragen haben, melden Sie sich doch bitte unter info@netzwerk-steuergerechtigkeit.de
      Mit freundlichen Grüßen
      Christoph Trautvetter

      Antworten

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