"Lizenzschranke" für Unternehmen sinvolle, wenn auch unzureichende Maßnahme
Morgen wird im Finanzauschuss ein Gesetzesentwurf gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit
Rechteüberlassungen, eine sogenannten “Lizenzschranke”, verhandelt. Dabei wird der steuerliche Abzug bestimmter Aufwendungen für Lizenzen beschränkt.
Rechteüberlassungen, eine sogenannten “Lizenzschranke”, verhandelt. Dabei wird der steuerliche Abzug bestimmter Aufwendungen für Lizenzen beschränkt.
In der Stellungnahme als Sachverständige für die Anhörung begrüßt das Netzwerk Steuergerechtigkeit das Gesetz als eine notwendige nationale Maßnahme. Auch das vorgeschlagene Mindeststeuerniveau von 25 Prozent halten wir für angemessen und
nötig.
Allerdings setzt das Gesetz den
G20/OECD-Beschluss zu Lizenzboxen um, die angeblich unschädlich seien. Das Netzwerk hatte diesen Beschluss jedoch scharf kritisiert.
Auch sind weitergehende Maßnahmen gegen Gewinnverscheibung
nötig.
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