Der wachsende Einfluss von Handelsabkommen und Investitionsschutz auf Steuern
Wie das neue Info Steuergerechtigkeit von Markus Henn (WEED) darstellt, ist die internationale Handelspolitik über die Welthandelsorganisation (WTO) tiefgehend multilateral und global und wird ergänzt um viele bilaterale Handelsabkommen. Dem internationalen Investitionsschutz fehlt zwar ein multilaterales Abkommen, aber er verfügt gegenüber den Handelsabkommen über weiter reichende Schutzstandards und wirkungsmächtige Investor-Staat-Klagen. All dies hat eine wachsende Bedeutung für die nationalen Steuersysteme und bilaterale Steuerabkommen. Die Freiheit der Staaten, ihr Steuersystem zu gestalten, wird zunehmend beschränkt.
Die Wirkung ist besonders stark, wo ein Steuersystem zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen unterscheidet oder die ausländischen besonders stark diskriminiert werden, zum Beispiel bei Steuern auf Importe. Aber auch Steuern auf Exporte geraten zunehmend unter Druck, obwohl gerade sie von ärmeren Ländern genutzt werden, um Einnahmen zu sichern und Wirtschaftspolitik zu betreiben. Allgemeine – direkte oder indirekte – Steuern, welche nicht zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen unterscheiden, sind bislang vom Handelsrecht kaum betroffen, im Fall der Investitionsschutz-Abkommen wird aber schon deutlich, dass selbst diese Freiheit der Staaten bedroht wird, wie Klagen in Uganda gegen die Zahlung von Kapitalertragsteuer zeigen. Eine Gefahr besteht selbst wenn Steuern in einem Investitionsschutzabkommen explizit ausgenommen sind, da Schiedsstellen dies bei ihren Entscheidungen zunehmend übergehen. Steuervergünstigungen werden durch die Handelsregeln zur Zurückdrängung von Subventionen eher gedämpft oder gar abgebaut, besonders bei Exportbezug, während sie im Rahmen des Investitionsschutzes eher geschützt und insofern gefördert werden. Doppelbesteuerungsabkommen genießen weitgehenden Schutz im Handelsrecht, bieten umgekehrt Investoren aber Gestaltungs-möglichkeiten, wie für Vodafone in Indien. Maßnahmen gegen Steuerflucht waren in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand von Investorenklagen, aber auch bei der WTO gab es vor zwei Jahren ein beunruhigendes Urteil, bei dem Panama gegen Argentinien wegen einer schwarzen Liste mit Steueroasen gewann; dieses wurde jedoch in zweiter Instanz aufgehoben.
Wenn Staaten ihre Steuerautonomie schützen wollen, sollten sie in Zukunft stärker darauf achten, dass Handels- und Investitionsabkommen ihre allgemeinen Steuergesetze und ihre Steuerpolitik nicht einschränken. Steuergesetze sollten klar ausgenommen sein, wie es zum Beispiel Indien nach schlechten Erfahrungen in seinem neuen Musterabkommen für Investitionsschutz getan hat. Da auch solche Klauseln in der Praxis zunehmend ihre Grenzen haben, sollte jeder Staat prüfen, ob überhaupt ein Investiti-onsschutzabkommen nötig ist. Besonders vorsichtig sollten ärmere Länder sein, da sie besonders häufig die Beklagten in Investitionsstreitigkeiten sind und es sich noch weniger leisten können, solche Verfahren zu führen. Auch ist in ihrem Fall die Möglichkeit, die Gewinne multinationaler Unternehmen angemessen zu besteuern, besonders wichtig. Für diese Länder, aber keineswegs nur für sie, ist der Abschluss von internationalen Abkommen zu Handel und Investitionen aus steuerlicher Sicht kritisch zu sehen.
Hier geht es zum ganzen Info Steuergerechtigkeit.
Schreibe einen Kommentar