Netzwerk Steuergerechtigkeit verurteilt die Ermittlungen gegen die CumEx Journalisten

Das Netzwerk Steuergerechtigkeit verurteilt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Geschäftsführer des Journalistenverbunds Correctiv wegen „Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen”im Zusammenhang mit einem Bericht zu „Cum-Ex“-Geschäften. Effektiver Whistleblowerschutz und ein Unternehmensstrafrecht fehlen in Deutschland weiterhin. Banker, Aktienhändler und Steuerberater haben schätzungsweise 55 Milliarden Euro Steuergeld in Europa gestohlen. Der größte Teil des gestohlenen Geldes ist bis heute verschwunden und keiner der Täter wurde bisher zu einerFreiheitsstrafe verurteilt. Absurderweise werden nun diejenigen verfolgt, dieden Skandal aufgedeckt haben.

Dazu Lisa Großmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit:

„Großunternehmen, Banken und ihre Manager müssen glaubhafte, schmerzhafte Strafen fürSteuervergehen fürchten, wie jeder andere Steuerzahler auch. Wir fordern ein Unternehmensstrafrecht mit Strafzahlungen in bis zu fünffacher Höhe der Schadenssumme. So würde bei unternehmensinternen Berechnungen der Profitabilität von fragwürdigen Steuergeschäften ein höheresRisiko einberechnet werden müssen. Das Netzwerk fordert die in Großbritannienbereits gängige Praxis, Unternehmen zu verpflichten, Manager als Verantwortlichefür bestimmte Geschäftsbereiche zu nennen.

Fernermuss der Entzug von Lizenzen eine mögliche Strafe sein – gerade auch fürBanken, die sich massiv an den illegalen Cum-Ex-Geschäften beteiligt haben, während sie Staatshilfen im Zuge der Finanzkrise erhielten. Auch die sogenannten ‚enabler‘, also Ermöglicher, müssen belangt werden können. Dazugehören Steuerberater und Rechtsanwälte, die für Steuerbetrugsmodelle wie beiCum-Ex unentbehrlich sind.“

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