Schuldenbremse? Vermögensabgabe nach der Krise!

Gastbeitrag von Maurice Höfgen.

Wenn 2022 die Schuldenbremse zurückkehrt und ab 2026 die Tilgung der Corona-Schulden ansteht, dann braucht es Ausgabenkürzungen oder Steuererhöhungen. Ein Dilemma für die ohnehin angeschlagene Konjunktur. Doch die Vermögensabgabe könnte ein Ausweg sein, der die sozial- und konjunkturpolitischen Folgen abmildert. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in einer von der Linksfraktion und der Rosa-Luxemburg-Stiftung beauftragten Studie das Aufkommen und die Verteilungswirkungen einer einmaligen Vermögensabgabe in Anlehnung an den Lastenausgleich nach dem zweiten Weltkrieg untersucht.

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Zur Ausgangslage

Die Corona-Krise ist die schwerste Wirtschaftskrise seit der großen Depression. Es war notwendig, dass der Staat die Wirtschaft mit zusätzlichen Ausgaben gestützt hat. Denn wenn Unternehmen sterben und Jobs vernichtet werden, wird die Krise am Ende noch teurer. Die Finanzierung dieser Ausgaben wurde problemlos über den Verkauf von Staatsanleihen bewerkstelligt. Die hohe Nachfrage nach sicheren Anleihen und das Anleihekaufprogramm der EZB (PEPP, „Pandemic Emergency Purchase Program“) sorgen für negative Renditen.

Ab 2022 soll jedoch die Schuldenbremse wieder gelten. Das bedeutet: Der Staat fährt die zusätzlichen Ausgaben massiv zurück. Das bedeutet eine Vollbremsung für die wankende  Wirtschaft. Zudem sollen die neu aufgenommenen Schulden  ab 2026 in kurzer Frist von 20 Jahren getilgt werden. Dann müssen entweder Steuern erhöht oder Staatsausgaben gekürzt werden. Es droht der Kürzungshammer für Investitionen oder den Sozialstaat. Beides wäre fatal angesichts der Zunahme an sozialen Härten durch die Coronakrise und die Notwendigkeit einer industriepolitischen Investitionsoffensive im Angesicht der Klimakrise.

Neben den sozialen Härten auf der einen Seite, gibt es massive Vermögenszuwächse auf der anderen. Das gesamte Nettovermögen (Vermögen minus Schulden) in Deutschland beträgt der Studie nach ca. 12 Billionen Euro und ist extrem ungleich verteilt. Allein das reichste 1 Prozent der Bevölkerung besitzt davon 32 Prozent bzw. ca. 3,8 Billionen Euro – Tendenz: steigend. Die Hälfte der Bevölkerung besitzt unter dem Strich fast Nichts. Eine neue Studie der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers und der schweizerischen Großbank UBS zeigt zudem, dass die Vermögen der Mega-Reichen seit März 2019 – trotz Corona-Krise – bis Ende Juli 2020 um 20% auf über 594 Mrd. US-Dollar gestiegen sind.

Einmalige Vermögensabgabe nach der Krise

Nun zum Vorschlag der Vermögensabgabe, den das DIW untersucht hat. Die Abgabe würde einmalig für Milliardäre und Multimillionäre erhoben und kann über 20 Jahre in Raten – zu einem Zinssatz von 2% über dem Basiszins ­- abbezahlt werden. Stichtag der Vermögensbewertung ist der 01.01.2020. Für diejenigen, die während der Corona-Krise nachweislich an Nettovermögen verloren haben, ist eine Nacherfassung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Bereits eine moderate Abgabe auf Privatvermögen von über 2 Millionen Euro und Betriebsvermögen von 5 Millionen Euro pro Person könnte viel bewirken. Das DIW hat auch niedrigere Freigrenzen untersucht, die Linksfraktion hat sich allerdings für hohe Freigrenzen ausgesprochen, damit Personen, die wegen des Immobilienbooms mit einem Haus in der Innenstadt Millionär auf dem Papier sind, nicht betroffen sind!

Die Eingangsabgabesatz liegt bei 10 Prozent und steigt linear-progressiv auf 30 Prozent an. Dieser gilt ab einem Nettovermögen von 100 Mio. Euro. Damit würden diejenigen zur Kasse gebeten, die zum Stichtag 01.01.2020 zu den reichsten 0,7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung gehörten. Dabei entfallen 92 Prozent der Steuerlast sogar auf die reichsten 0,1 Prozent. Das ist nicht nur sinnvoll, um die übermäßige Vermögensungleichheit zu korrigieren, sondern auch konjunkturfreundlich. Denn das Geld, das die Vermögenden für die Erfüllung der Abgabepflicht verwenden, wäre angesichts hoher Sparquoten ohnehin nicht in die Wirtschaft geflossen.

Die geschätzten Einnahmen liegen bei 310 Milliarden Euro bzw. 19 Mrd. Euro pro Jahr und gingen an den Bund. Die Tilgungsfrist von 20 Jahren entspricht der geplanten Rückführung der Corona-Schulden im Rahmen der Schuldenbremse und hilft entsprechend den Kürzungsdruck durch die Schuldenbremse zu kompensieren.

Wer genau wäre steuerpflichtig? Unbeschränkt abgabepflichtig wären natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, sogenannte Steuerinländer, mit ihrem Weltvermögen. Beschränkt abgabepflichtig sind natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sogenannte Steuerausländer, mit ihrem in Deutsch­land gelegenen Vermögen. Um doppelte Besteuerung zu vermeiden, greifen die internationalen Doppelbesteuerungsabkommen.

Wie etwa bei der Erbschaftssteuer soll der Wert der Vermögensbestandteile mit dem sogenannten Verkehrswertverfahren erhoben werden. Was bei Aktienanteilen recht einfach ist, weil es für Aktien einen Marktwert gibt, ist bei der Bewertung von Immobilien und Unternehmen schon etwas schwieriger. Doch auch hier gibt es erprobte Modelle. Bei Immobilien ist das Vergleichswertverfahren und bei Unternehmen das Ertragswertverfahren vorgesehen.

Eine einmalige Vermögensabgabe gab es bereits einmal nach dem 2. Weltkrieg. Sie ist gemäß Grundgesetz als Lastenausgleich zulässig, wie u. a. ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wieland bestätigt.

Drei Rechenbeispiele

Fall 1: Eigenheim und Mittelständlerin

Frau Muster wohnt in ihrem Eigenheim in München, das 2,5 Mio. € wert ist. Inklusive sonstigem Vermögen beläuft sich ihr gesamtes Privatvermögen auf 3 Mio. €. Als eine von drei Teilinhaberinnen eines mittelständischen Unternehmens hält sie zudem ein Betriebsvermögen von 2 Mio. €.

Abgabe gesamt: 101.000 € (2 % v. Nettovermögen)

Abgabe jährlich: 6.177 € (0,1 % v. Nettovermögen)

Erläuterung: Die Abgabe von 10 Prozent auf das Nettovermögen von 3 Millionen Euro würde wegen des Freibetrages von 2 Millionen Euro nur auf eine Million Euro erhoben. Daher ist die tatsächliche Belastung geringer als 10 Prozent.

Fall 2: Mehrfacher Immobilienbesitzer

Herr Beispiel wohnt in seiner Penthouse-Wohnung in Berlin, besitzt darüber hinaus aber noch 8 weitere Wohnungen in Berlin. Der Gesamtwert der Immobilen liegt bei 20 Mio. €. Dazu besitzt Herr Beispiel u. a. einige wertvolle Gemälde, zwei Old-Timer und einen Sportwagen. Sein Privatvermögen beläuft sich auf 25 Mio. Euro.

Abgabe gesamt: 2,8 Mio. € (11,3 % v. Nettovermögen)

Abgabe jährlich: 173.013 € (0,7 % v. Nettovermögen)

Fall 3: Krisengewinnerin mit Aktienpaketen

Frau Fallbeispiel hat reich geerbt und besitzt riesige Aktienpakete von Digital- und Pharmakonzernen. Ihre Aktienbeteiligungen sind rund 900 Mio. Euro wert. Darüber hinaus besitzt sie zwei luxuriöse  Immobilien und sonstige Privatvermögen im Wert von 100 Mio. Euro.

Abgabe gesamt: 288 Mio. € (28,8 % v. Nettovermögen)

Abgabe jährlich: 17,6 Mio. € (1,8 % v. Nettovermögen)

Je nach Höhe der Freigrenzen und Ausgestaltung des Tarifmodells (Stufentarif oder linear-progressiver Tarif).

 

Vermögensabgabe, Vermögensteuer: Eine Differenzierung

Die Vermögensabgabe ist kein Ersatz für eine dauerhafte Besteuerung von Vermögen. Sie ist für große Krisen gedacht. Im Gegensatz zur Vermögensteuer ist die Abgabe auch dafür vorgesehen, in die Substanz des Vermögens einzugreifen. Bei der Steuer hingegen gilt, dass diese aus den laufenden Erträgen abgetragen werden sollte. Der Vorteil der Abgabe ist, dass es einen rückwirkenden Stichtag (01.01.2020) gibt, zu dem das Vermögen ermittelt  wird. Die Milliardäre können daher die Abgabe nicht dadurch verringern, dass sie Vermögen nach Einführung der Abgabe ins Ausland schieben. Außerdem muss das Vermögen nur einmalig erhoben werden, sodass die Erhebungskosten geringer ausfallen, als bei der Steuer. In dem konkreten Fall liegen die Erhebungskosten für die Abgabe schätzungsweise bei 2,4 Prozent des Gesamtaufwands.

 

Fazit

Im Vergleich zum Lastenausgleich, der geringe Freigrenzen und höhere Abgabesätze hatte, fällt die Vermögensabgabe moderat aus. Dabei wird überwiegend noch nicht einmal die Substanz des Vermögens belastet, denn die Mega-Reichen erzielen mit ihren Vermögenswerten ja auch jedes Jahr neues Einkommen.

Spätestens nach der Bundestagswahl wird das Thema auf den Tisch kommen. Die Vermögensabgabe schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe. Sie setzt bei der Vermögensungleichheit an und sie kompensiert den Kürzungsdruck durch die Schuldenbremse!

Hier geht es zur Studie und einer Kurzsammenfassung:

DIW-Studie Komplett: LINKE-Vermögensabgabe Aufkommen und Verteilungswirkungen (PDF)

DIW-Studie Zusammenfassung (PDF)


Über den Autor:

Maurice Höfgen ist als wissenschaftlicher Mitarbeiter für Finanzpolitik im Bundestagsbüro von Fabio De Masi tätig und Autor des kürzlich erschienenen Buches „Mythos Geldknappheit“. Als Ökonom und Betriebswirt forscht er zudem zu makroökonomischen Themen und stützt seine Arbeit schwerpunktmäßig auf der Modern Monetary Theory.

 

4 Kommentare

  • Der einzige Weg aus der Krise ist digitales Geld und eurobonds.
    Der erste Schritt ist EUROBONDS.

    Die vermögensabgabe hilft nur kurzfristig.
    Die SCHULDENBREMSE kommt nie wieder.
    Bis das digitale Geld kommt, sollen mehr Schulden aufgenommen werden, viel mehr Schulden, aber von der EZB.
    Herbert Raubvogel
    NEOMATRIARHATUL SOCIALIST

    Antworten
    • Und die Schulden und Eurobonds (und die Zinsen dafür) sollen dann die nächsten Generationen zurückzahlen?
      Haben Sie auch mal daran gedacht wie unsozial ein rein digitales Geldsystem ist.
      Die Alten und nicht (mehr) Leistungsfähigen in der Gesellschaft dürften dann die größten Verlierer sein.
      Diese werden überwiegend mit so einem System nicht mehr zu recht. Ich mit meinen 52Jahren habe schon große Problem mit Digitalisierung…Aber vielleicht zählen ja für Sie nur noch die Jungen und Leistungsfähigen?
      Christoph

      Antworten
  • an Herbert
    Der Gastbeitrag von Maurice Höfgen ist fundiert und ich finde ihn sehr gut, auch den Lösungsansatz.
    Es ist zu hoffen, dass das dann in der ganzen Eurozone so umgesetzt wird, insbesondere in den Südländern(dort ist das durchschnittliche Privatvermögen deutlich über dem der Deutschen).
    Der Kommentar von Herbert Raubvogel ist völlig unqualifiziert…das ist der Grund warum es in Kuba oder Nordkorea oder der DDR nicht funktioniert (hat).
    Die Schulden der EZB, sind letztendlich die Schulden jedes Einzelnen.
    Und wenn der Nachbar(z.B. Italien) über seine Verhältnisse lebt möchte ich nicht dauernd dafür einstehen!
    Und schon garnicht mit Eurobonds oder der deutschen Einlagensicherung!!!
    Christoph

    Antworten

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