Steuerpolitische Eckpunkte des DGB zur Bundestagswahl 2017
Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds
vom 14.12.2016
DGB legt Eckpunkte für gerechte Steuerpolitik vor
Gerecht besteuern, in die Zukunft investieren – unter
diesem Motto hat der Deutsche Gewerkschaftsbund seine steuerpolitischen
Eckpunkte zur Bundestagswahl 2017 vorgelegt. DGB-Vorstandsmitglied Stefan
Körzell sagte am Mittwoch in Berlin:
diesem Motto hat der Deutsche Gewerkschaftsbund seine steuerpolitischen
Eckpunkte zur Bundestagswahl 2017 vorgelegt. DGB-Vorstandsmitglied Stefan
Körzell sagte am Mittwoch in Berlin:
“Für viele Ungerechtigkeiten hierzulande wird die
Steuerpolitik verantwortlich gemacht. Genau hier setzen wir mit unseren
Eckpunkten für einen gerechteren Steuertarif an. Untere und mittlere Einkommen
müssen entlastet und von der unverhältnismäßig ansteigenden Steuerprogression
befreit werden. Der DGB-Reformvorschlag entlastet damit weit mehr als neunzig
Prozent der Steuerpflichtigen um eine Summe von insgesamt rund 15,7 Milliarden
Euro. Spitzenverdiener werden mit etwa 10,5 Milliarden Euro verstärkt
herangezogen. Durch eine stärkere Besteuerung von Superreichen und Vermögenden
ist die Gegenversicherung gesichert. Den ungerechten Kinderfreibetrag wollen
wir zu Gunsten einer Kindergelderhöhung um 15 Euro je Kind und Monat
abschaffen. Ebenfalls bedarf es einer höheren und gerechter ausgestalteten
Entfernungspauschale für Berufspendler.
Steuerpolitik verantwortlich gemacht. Genau hier setzen wir mit unseren
Eckpunkten für einen gerechteren Steuertarif an. Untere und mittlere Einkommen
müssen entlastet und von der unverhältnismäßig ansteigenden Steuerprogression
befreit werden. Der DGB-Reformvorschlag entlastet damit weit mehr als neunzig
Prozent der Steuerpflichtigen um eine Summe von insgesamt rund 15,7 Milliarden
Euro. Spitzenverdiener werden mit etwa 10,5 Milliarden Euro verstärkt
herangezogen. Durch eine stärkere Besteuerung von Superreichen und Vermögenden
ist die Gegenversicherung gesichert. Den ungerechten Kinderfreibetrag wollen
wir zu Gunsten einer Kindergelderhöhung um 15 Euro je Kind und Monat
abschaffen. Ebenfalls bedarf es einer höheren und gerechter ausgestalteten
Entfernungspauschale für Berufspendler.
Klar ist auch: Einen Magerstaat können und dürfen wir uns
nicht leisten. Die öffentliche Hand ist unterfinanziert. Seit Jahren findet ein
schleichender Wandel von einem Steuer- hin zu einem Gebührenstaat statt. Für
immer mehr öffentliche Aufgaben sind Gebühren fällig – neuerlicher Gipfel ist
die PKW-Maut. Solche Gebühren belasten aber vor allem kleine und mittlere
Einkommen und damit die Mehrheit der Bevölkerung, während sich die Reichen aus
der Verantwortung stehlen können. Der Staat muss seine Einnahmebasis
verbreitern. Eine wirksame und verteilungsgerechte Besteuerung der größten
Vermögen ist überfällig. Wir wollen die Vermögensteuer wieder einführen und
eine verfassungsfeste Erbschaftsteuer, die bestimmte Vermögensarten nicht
weiter privilegiert.
nicht leisten. Die öffentliche Hand ist unterfinanziert. Seit Jahren findet ein
schleichender Wandel von einem Steuer- hin zu einem Gebührenstaat statt. Für
immer mehr öffentliche Aufgaben sind Gebühren fällig – neuerlicher Gipfel ist
die PKW-Maut. Solche Gebühren belasten aber vor allem kleine und mittlere
Einkommen und damit die Mehrheit der Bevölkerung, während sich die Reichen aus
der Verantwortung stehlen können. Der Staat muss seine Einnahmebasis
verbreitern. Eine wirksame und verteilungsgerechte Besteuerung der größten
Vermögen ist überfällig. Wir wollen die Vermögensteuer wieder einführen und
eine verfassungsfeste Erbschaftsteuer, die bestimmte Vermögensarten nicht
weiter privilegiert.
Dazu ist auch die Finanztransaktionsteuer notwendig – für
alle Märkte, alle Produkte und für alle Akteure. Ebenso bedarf es einer
zeitgemäßen Weiterentwicklung der Gewerbesteuer, um für die Kommunen
Handlungsspielräume zurückzugewinnen. Und weil Recht – auch Steuerrecht – nur dann
wirksam werden kann, wenn es auch durchgesetzt wird, muss auch die
Finanzverwaltung deutlich gestärkt werden.”
alle Märkte, alle Produkte und für alle Akteure. Ebenso bedarf es einer
zeitgemäßen Weiterentwicklung der Gewerbesteuer, um für die Kommunen
Handlungsspielräume zurückzugewinnen. Und weil Recht – auch Steuerrecht – nur dann
wirksam werden kann, wenn es auch durchgesetzt wird, muss auch die
Finanzverwaltung deutlich gestärkt werden.”
Einige Eckpunkte im Überblick:
Bei der Einkommensteuer setzen wir an drei Punkten an:
- Am Tarifverlauf der Einkommensteuer: starke Schultern
müssen mehr tragen. Durch eine Neujustierung der Steuersätze werden Einkommen
bis mindestens 80.000 Euro brutto (Alleinstehende) entlastet. - Entfernungspauschale: Durch eine Erhöhung und
gerechtere Ausgestaltung wird ein Pendler mit Durchschnittseinkommen für einen
Arbeitsweg von 33 Kilometern nach dem DGB-Vorschlag künftig um mehr als 200
Euro zusätzlich entlastet. - Höheres Kindergeld statt Kinderfreibetrag, weil jedes
Kind dem Staat gleich viel wert sein muss! Davon profitieren Familien mit einem
Bruttoeinkommen bis über 90.000 Euro.
Reiche und große Vermögen müssen stärker besteuert werden
– drei Punkte:
– drei Punkte:
- Rückabwicklung der Abgeltungsteuer: Einkommen aus
Kapitalerträgen muss wieder so besteuert werden wie Einkommen aus eigener Hände
Arbeit. - Wiedererhebung der Vermögensteuer: Die Eigentümer der
größten Vermögen müssen wieder mehr in die Pflicht genommen werden. - Erbschaftsteuer: umgehungsfreie Besteuerung nach der
individuellen Leistungsfähigkeit, keine Privilegierung einzelner Arten von
Vermögen! Eine verteilungsgerechte Erbschaftsteuer schafft Arbeitsplätze, weil
sie zur Finanzierung dringend erforderlicher Zukunftsaufgaben unentbehrlich
ist!
Zur finanziellen Absicherung des kommunalen
Selbstbestimmungsrechtes fordern wir den
Ersatz der Gewerbesteuer durch eine Gemeindewirtschaftsteuer: Auch
Freiberufler werden steuerpflichtig, dafür steigen aber die Freibeträge und die
Anrechenbarkeit bei der Einkommensteuer.
Selbstbestimmungsrechtes fordern wir den
Ersatz der Gewerbesteuer durch eine Gemeindewirtschaftsteuer: Auch
Freiberufler werden steuerpflichtig, dafür steigen aber die Freibeträge und die
Anrechenbarkeit bei der Einkommensteuer.
Links:
- Die DGB-Eckpunkte komplett: http://www.dgb.de/-/QHZ
- Übersicht in
Powerpoint: http://www.dgb.de/-/QHM - Fallbeispiel: http://www.dgb.de/-/QH1
Schreibe einen Kommentar