Titelbild

Neue Studie zu Übergewinnsteuern

Die Studie “Kriegsgewinne besteuern”, im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung, analysiert die Preisentwicklung und die Gewinne ausgewählter Mineralölkonzerne und schätzt, wie hoch die Kriegsgewinne weltweit und in Deutschland ausfallen. Sie vergleicht die aktuellen Übergewinnsteuern aus anderen europäischen Ländern, setzt sich mit den Gegenargumenten einer Übergewinnsteuer auseinander und schlägt für Deutschland eine kurzfristige, umsatzbasierte Übergewinnsteuer nach dem Vorbild bestehender Digitalsteuern vor.

(Digital)Unternehmen besteuern, Gewinnverschiebung beenden

Theoretisch werden Unternehmenseinkommen in zwei Stufen besteuert – einmal auf Ebene des Unternehmens und dann bei der Ausschüttung auf Ebene des Eigentümers. Um dafür zu sorgen, dass Unternehmen einen fairen Beitrag zur Gemeinschaft leisten von der sie profitieren und dass die Eigentümer milliardenschwerer Unternehmen genauso Steuern zahlen wie ihre Mitarbeitenden spielt die Unternehmensteuer eine wichtige Rolle.
 
Das internationale System aus nationalen Steuerregeln, bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen und internationalen Standards ist veraltet und ungerecht. Multinationale Konzerne können ihre Gewinne in Steueroasen verschieben und vermeiden dadurch Steuern in den Ländern, in denen sie ihre Gewinne erwirtschaften. Deutschland fehlen dadurch jedes Jahr nach unterschiedlichen Schätzungen 5,7 bis 29,1 Milliarden Euro. Besonders aggressive sind große US-Unternehmen wie Apple, Google, Amazon oder Facebook mit digitalen Geschäftsmodellen, Patenten, teuren Markennamen und großer Marktmacht. Lokale, kleine und mittelständische Unternehmen können sich, auch aufgrund vergleichsweise höherer Steuern, kaum behaupten.
 
Gleichzeitig sind Staaten durch den schädlichen Wettbewerb um künstlich verschobene Gewinne gezwungen sich weltweit mit niedrigeren Steuern zu unterbieten. In Deutschland wurde 1998 die stärker an die lokalen Produktionsfaktoren gebundene Gewerbekapitalsteuer abgeschafft und in den Folgejahren der Steuersatz der Körperschaftssteuer und der verbleibenden Gewerbe(ertrag)steuer von 46,1% auf aktuell im Schnitt 29,4% gesenkt.
 
Auf Ebene der EU, der OECD und der UN werden aktuell weitreichende Reformen diskutiert. Eine globale Mindeststeuer soll Steueroasen austrocken, Besteuerungsrechte sollen fairer verteilt werden und das Steuersystem soll einfacherer und transparenter werden. Aber der Weg zu einem wirklich fairen System ist lang und voller Widerstände.
 

 

Meilensteine für mehr Steuergerechtigkeit:

  1. Ein effektiver Mindeststeuersatz von 25% auf globaler Ebene und eine faire Verteilung von Besteuerungsrechten
  2. Öffentliche länderbezogene Berichterstattung und zuverlässige aggregierte Statistiken
  3. Nationale Steuersenkungen und Steuergeschenke vermeiden
  4. Eine angemessene Besteuerung von Monopolkonzernen und den Gewinnern der Corona-Krise

 

Arbeitsgruppe

Wenn Sie sich weiter informieren und mit diskutieren wollen, sind Sie herzlich dazu eingeladen sich an unserer Arbeitsgruppe Unternehmensteuern mit derzeit etwa 20 Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu beteiligen. Die Gruppe trifft sich etwa 5 Mal im Jahr per Videokonferenz. Mehr Infos dazu hier.

 
 
 

Hier geht’s zu den Unternehmensteuerlücken:

News zum Thema

 

Blogs zum Thema

Publikationen und Pressemitteilungen zum Thema

 
Nach oben