Neue Vorschläge der Regierung gegen Steuerhinterziehung – positiv trotz Lücken

Das Finanzministerium will wieder einmal verschärft gegen Steuerhinterziehung vorgehen, insbesondere wo Briefkastenfirmen im Spiel sind. Im Referentenentwurf vom 1.11.2016 ist vor allem vorgesehen:

  • Die Anzeigepflicht für Steuerpflichtige über den Erwerb von qualifizierten Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften soll vereinheitlicht und erweitert werden, in Zukunft sollen auch Geschäftsbeziehungen zu  beherrschten „Drittstaat-Gesellschaft“ angezeigt werden, egal ob man daran formal beteiligt ist oder nicht. Strafen könnten bis zu 25.000 Euro betragen.
  • Finanzinstitute sollen von ihnen hergestellte oder vermittelte Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen mitteilen müssen. Strafen könnten bis zu 50.000 Euro betragen.
  • Das steuerliche Bankgeheimnis soll aufgehoben werden.
  • Das automatisierte Kontenabrufverfahren soll erweitert werden, um ermitteln zu können, ob ein inländischer Steuerpflichtiger Verfügungsberechtigter oder wirtschaftlich Berechtigter eines Kontos oder Depots außerhalb des Geltungsbereichs der Abgabenordnung ist. Auch sollen längere Aufbewahrungsfristen gelten.
  • Sammelauskünfte der Finanzbehörden sollen klar geregelt werden.
  • Kreditinstitute sollen im Rahmen der Legitimationsprüfung auch das steuerliche Identifikationsmerkmal des Kontoinhabers sowie jedes anderen Verfügungsberechtigten oder wirtschaftlich Berechtigten erheben und aufzeichnen.  
  • Es soll eine Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige geschaffen werden, die einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf Angelegenheiten einer Drittstaat-Gesellschaft ausüben können. Steuerprüfungen bei diesen Personen sollen erleichtert werden. 
  • Die Steuerhinterziehung durch verdeckte Geschäftsbeziehungen zu beherrschten Drittstaat-Gesellschaften soll als besonders schwere Steuerhinterziehung gelten. Zugleich soll die Zahlungsverjährungsfrist bei Steuerhinterziehung allgemein zehn statt fünf Jahre sein.

Die Vorschläge sind im Prinzip alle zu begrüßen. Doch es bleiben Schwächen und Fragen, auf den ersten Blick wären das:

  • Die Transparenzvorschläge gelten nicht für Gesellschaften aus der EU und ihren Freihandelsassoziationen (wie mit der Schweiz), dabei sitzen dort auch wichtige Briefkastenanbieter, wie Zypern.
  • Die Meldepflicht für Finanzinstitute endet in einigen Fällen bei einer Mindestbeteiligung von 30%, was deutlich zu hoch ist. Auch müssten andere Berufsgruppen
    wie Rechtsanwälte, Notare oder Immobilienmakler zur Meldung verpflichtet werden. Die
    Regierung hat hier entschieden, nur wenige der im Geldwäschegesetz
    Verpflichteten hier auch zu verpflichten.
  • Die Strafen sind viel zu niedrig, sowohl die für die Anzeigepflicht aller Steuerpflichtigen als auch die für die der Finanzinstitute. Die Panama Papers haben gezeigt, dass die Bereitschaft immer noch groß ist, die geltenden Regeln zu umgehen, zum Beispiel indem man einen “wahren” wirtschaftlichen Eigentümer neben dem nach außen sichtbaren “offiziellen” wirtschaftlichen Eigentümer kreiert.
  • Ob das Gesetz am Ende so durchkommt, ist fraglich. Das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung von 2009 wurde damals schon zwischen Referenten- und Regierungsentwurf massiv geschwächt.  
  • Wenig Bewegung zeigt die Bundesregierung bei der Transparenz der wahren Eigentümer/innen von Unternehmen, Stiftungen und Trusts (Näheres dazu hier). Nach wie vor verweigert sie sich einer Veröffentlichung der Registerdaten, die in Zukunft aufgrund neuen EU-Antigeldwäscherechts erhoben werden müssen. Auch die laufenden Neuverhandlungen auf EU-Ebene werden in diesem Punkt von der Bundesregierung blockiert.   
  • Einige der Probleme werden wohl nicht lösbar sein ohne weitergehende Maßnahmen, zum Beispiel ein bundesweites Register für Immobilieneigentum, wie von MEP Sven Giegold (Grüne) gefordert.

Ein Kommentar

  • Wenn Schäuble Steuerhinterziehung bekämpfen will, ist dies das Gleiche, wenn ein Feuerwehrmann sich als Brandstifter betätigt.

    Denn von der schwarzen Null ist seit jeher bekannt, dass er alle Steuerhinterzieher gedeckt hat und alle Vorschläge und Initiativen boykottiert, die den Kampf gegen Steuerhinterziehung beinhalten (z.B. geplantes Steuerhinterziehungsabkommen mit der Schweiz, das glücklicherweise vom Bundesrat verhindert wurde).

    Statt mehr Steuern einzunehmen, um seine Schwarze Null zu realisieren, kürzt er stets bei den Sozialausgaben.

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