Besteuerung von Vermögen, Erbschaften und besonders hohen Einkommen
Über die Vermögensverteilung in Deutschland gibt es keine verlässlichen Zahlen – auch weil die Steuerbehörden Vermögen nicht mehr erfassen. Je nach Umfragetechnik beträgt der Anteil der reichsten 1% (also ungefähr 700.000 Erwachsene) am Vermögen 21,6% (DIW, 2019) oder 35,6% (DIW, 2020).
Sowohl im Vergleich zu anderen Steuern als auch im internationalen Vergleich werden Vermögen und Vermögenserträge in Deutschland nur sehr gering besteuert.
Die Vermögenssteuer wurde 1997 wegen veralteter und ungerechter Berechnungsgrundlagen durch das Verfassungsgericht ausgesetzt und seitdem nicht repariert und wieder erhoben. Die Erbschaftssteuer wurde 2016 ebenfalls auf Drängen des Verfassungsgerichts reformiert. Massiver Lobbydruck sorgte dabei für unzählige Ausnahmen und berater- und gestaltungsfreundliche Komplexität. Faktisch gilt weiterhin – umso höher das vererbte Vermögen umso niedriger die darauf fällige Steuer. Wer mehr als 300 Wohnungen erbt, erhält diese als Betriebsvermögen (fast) völlig steuerfrei. Wer „nur“ 30 Wohnungen erbt zahlt Steuern. 70% der Bevölkerung erben überhaupt nicht. Eine Erbschaftssteuer von 5% erbringt für jeden Bundesbürger einmalig 30.000 Euro. Der Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer ist seit 1989 von 56% auf 45% gefallen, Kapitalerträge werden pauschal mit nur 25% besteuert und lassen sich noch dazu oft komplett oder zumindest sehr lange von der Steuer befreien (z. B. über die Thesaurierung in Familienholdings, über eine Mindesthaltedauer von 10 Jahren bei Immobilien, über Beteiligungsquoten jenseits von 10% bei Dividenden).
Meilensteine für mehr Steuergerechtigkeit:
- Reform der Erbschaftsteuer ohne Ausnahmen für Betriebsvermögen
- Wiedereinführung der Vermögensteuer mit hohen Freibeträgen und hohen Spitzensätzen
- Abschaffung der Abgeltungssteuer, Kapitalerträge sämtlich in Einkommensteuer reintegrieren
Erhöhung „Reichensteuer“, zusätzlich zur Integration des restlichen Soli in die Einkommensteuertarife
Arbeitsgruppe
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Publikationen und Pressemitteilungen zum Thema
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Berlin, 08.12.2020. Wer 30 Wohnungen erbt zahlt Erbschaftsteuer, wer 300 bekommt erhält sie als steuerbefreites Wohnungsunternehmen? Privilegien in der Erbschaftsteuer
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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – 25.06.2015