Während Lindner eine Steuerreform mit hohen Mindereinnahmen durch eine starke Entlastung von Besserverdienern plant, hat die letzte Reform der Erbschaftssteuer 2016 eher Gegenteiliges bewirkt. Sowohl die zusätzlichen Einnahmepotentiale als auch das Gerechtigkeitsdefizit sind hier enorm – insbesondere im Zusammenhang mit den umfangreichen Ausnahmen für Firmenerben. Das legt auch ein Blick in die aktuell erschienene Erbschafts- und Schenkungssteuerstatistik für das Jahr 2021 nahe. Bereits seit Jahren sind die Steuerprivilegien für Betriebsvermögen laut Subventionsbericht der Bundesregierung die größte aller Steuersubventionen. Nun haben sich die steuerfreien Unternehmensübertragungen im Vergleich zum Vorjahr noch einmal verdoppelt, so die aktuelle Statistik. Im Jahr 2021 hat insgesamt ein Vermögen von rund 37 Milliarden Euro aufgrund der Ausnahmeregelungen gänzlich unversteuert den Eigentümer gewechselt. Der Großteil davon entfällt auf Erwerbe von über 20 Millionen Euro. Im Ergebnis liegt der Steuersatz auf Schenkungen in dieser Größenordnung bei gerade einmal 2,2 Prozent. Zumindest suggeriert das der Blick in die offizielle Statistik. Unsere Anfrage beim Statistischen Bundesamt ergab nun: Die neue Super-Verschonung (Verschonungsbedarfsprüfung) für Übertragungen jenseits von 26 Millionen Euro wird zwar mittlerweile von Erben genutzt, aber in der Statistik nicht berücksichtigt. Im Jahr 2021 haben zusätzlich zu den anderen Ausnahmen zehn Superreiche „aufgrund von Bedürftigkeit“ einen Steuererlass von knapp einer halben Milliarde Euro erhalten, so das Ergebnis der Anfrage. Was das konkret bedeutet, erklären wir in unserem Blog.