Das Recht des Stärkeren im Steuerrecht

Berlin, 07.01.2026

Die OECD hat sich auf eine Ausnahme für US-Konzerne von der globalen Mindeststeuer geeinigt. Sie gilt ab 1. Januar 2026 und ermöglicht, dass US-Konzerne auf ihre ausländischen Gewinne in den USA weiterhin nur 13 Prozent und in außereuropäischen Steueroasen sogar wieder nur 0 Prozent zahlen. Weil auch die Lizenzschranke abgeschafft wurde, steht Deutschland jetzt ohne Abwehrmaßnahmen gegen US-Willkür (und gegen die 0-Prozent-Besteuerung der Cayman Islands) auf dem Schulhof – es sei denn, die EU packt beide auf die Steueroasenliste.

  • In Steueroasen, die eine lokale Top-Up Tax beschlossen haben (z. B. Irland), müssen US-Konzerne diese bezahlen und zahlen damit 15 Prozent. Neu ist: Die USA müssen diese Top-Up Tax anrechnen.
  • Die USA muss Gewinne ebenfalls mit mindestens 15 Prozent besteuern – aber nur im Großen und Ganzen. Die von Trump 2018 geschaffene und 2025 erneuerte Sonderbehandlung (FDDEI), die ausländische Gewinne nur mit 13 Prozent besteuert, bleibt erlaubt. Die amerikanische Mindeststeuer (GILTI) beträgt zwar auch 15 Prozent, gilt aber nicht für jedes einzelne Land, sondern für den Durchschnitt aller ausländischen Gewinne.
  • In Steueroasen, die noch keine Top-Up Tax haben, können US-Konzerne also weiterhin 0 Prozent Steuern zahlen, solange Länder wie Deutschland den globalen Schnitt auf 15 Prozent erhöhen.
  • Übrigens: Für chinesische Konzerne gilt die Ausnahme bisher nicht. Wenn sie Gewinne aus Europa in 0-Prozent-Oasen verschieben und China diese nicht nachversteuert, darf Deutschland das über die sogenannte Under-Taxed-Payment-Rule tun, egal ob China die Mindeststeuer umsetzt oder nicht. Rein theoretisch kann China bei der OECD beantragen, auch ausgenommen zu werden, dafür müsste China aber mehrere Bedingungen erfüllen, die auf das US-Steuersystem zugeschnitten sind und größere Anpassungen im chinesischen Steuerrecht nötig machen würden.
  • Übrigens 2: Die Under-Taxed-Payment-Rule sollte eigentlich die gerade abgeschaffte Lizenzschranke ersetzen. Wie erwartet und selbst verschuldet, steht Deutschland jetzt ohne Abwehr gegen die US-amerikanische Willkür da.

Wie die OECD die Sonderbehandlung sprachlich zu verstecken versucht:

  • Die Bedingungen, die China erfüllen müsste: “The second requirement is that there is a QDMTT or a corporate alternative minimum tax based on financial statement income at a nominal rate of 15% or above…The third requirement is that there is no material risk that in-scope MNE Groups headquartered in the jurisdiction will be subject to an effective rate of tax on the profits of their collective foreign operations below 15%.”
  • Die Erlaubnis für die Trumpsche Sonderbehandlung von 13 Prozent: “The mere possibility that MNE Groups could have an effective overall rate of tax on their domestic operations below 15% based on a hypothetical scenario does not mean that a jurisdiction will not satisfy this requirement. For example, a jurisdiction could still satisfy this requirement if it had a corporate tax regime which produced an effective tax rate slightly below 15% on certain types of income but MNE Groups which benefited from this incentive were likely to have substantial other income…which was taxed well above 15% such that the average tax rate was highly likely to be above 15%.”

Originalquelle: https://www.oecd.org/en/about/news/press-releases/2025/12/international-community-agrees-way-forward-on-global-minimum-tax-package.html

Kontakt für Rückfragen:

Christoph Trautvetter, Netzwerk Steuergerechtigkeit, 030 217 99 994

presse@netzwerk-steuergerechtigkeit.de

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