Am 13. Oktober 2026 hat das Netzwerk Steuergerechtigkeit als Sachverständiger an der mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht zur Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer (1 BvR 804/22) teilgenommen. Dazu haben wir auch eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt. Darin machen wir deutlich, dass die weitreichende Verschonung von Betriebsvermögen nicht nötig ist: Belege dafür, dass eine Besteuerung Arbeitsplätze gefährdet, gibt es nicht. Für mögliche Liquiditätsengpässe stünden mit einer langfristigen Stundung mildere Mittel zur Verfügung. Die Stellungnahme zeigt außerdem, welche Gestaltungen die geltenden Regeln für große Unternehmensvermögen zulassen.
