Stellungnahme zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (Referentenentwurf)

Der Referentenentwurf soll den Zoll weiterentwickeln, die Bekämpfung von Finanzkriminalität sowie internationaler, bedeutender und komplexer Fälle der Geldwäsche verbessern und das Transparenzregister wieder zugänglich machen. Dazu normiert er ein neues Verwaltungsverfahren zur Aufklärung von Vermögenswerten unklarer Herkunft und stärkt die Rolle der zollamtlichen Überwachung des Barmittelverkehrs in der Geldwäschebekämpfung. Für eine effektive Bekämpfung der Finanzkriminalität fehlen aber die bundesweiten Ermittlungskapazitäten und die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden der Länder.

Das mittlerweile verabschiedete Regierungsentwurf sieht vor, durch die Organisationsreform 300 Verwaltungsstellen einzusparen und im gleichen Umfang neue Ermittlerstellen zu schaffen. Über das neue Verwaltungsverfahren sollen jährlich knapp 300 Millionen Euro verdächtige Vermögenswerte, insbesondere Immobilien und Autos, abgeschöpft werden. Das sind willkommene Verbesserungen, trägt aber wenig dazu bei, große und komplexe Fälle von Steuer- und Finanzkriminalität effektiver zu sanktionieren und die Geldwäschebekämpfung vom „Kopf auf die Füße zu stellen“.

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