Gerechtigkeits-Check April – Von wegen Krise

Die letzten Corona-Masken verstauben, der Herbst war weniger heiß, der Winter weniger kalt und langsam kommt der FrĂŒhling. Also vorbei mit Krise? FĂŒr die DAX-Konzerne gab es allem Anschein nach gar keine Krise: sie verbuchen auch fĂŒr 2022 neue Rekordgewinne – und der grĂ¶ĂŸte Krisengewinner zahlt nur 0,03 Prozent Steuern. FĂŒr den Bundeshaushalt ist die Krise verschoben, zunĂ€chst auf den Regierungsentwurf im Sommer – dafĂŒr nimmt sich das Bundesverfassungsgericht mal wieder die Erbschaftsteuerprivilegien vor. FĂŒr viele Menschen – zuallererst in der Ukraine – ist die Krise aber noch lange nicht vorbei. Das zeigt sich laut Edeka-Vorstand bei der Vorstellung des Jahresberichts demnĂ€chst auch im Supermarktregal. Was wir beim Netzwerk im Krisenjahr 2022 gemacht haben, lĂ€sst sich ab heute in unserem Jahresbericht 2022 nachlesen. Was die FDP und die CDU fĂŒr steuerpolitische Lektionen aus der Krise ziehen, analysieren wir in diesem Newsletter. Auch dabei: ein armer Milliardenerbe eines Krisenprofiteurs macht Kasse.

Gerechtes, solidarisches und ökologisches Steuersystem

Keine Steuerwende bei CDU und FDP in Sicht

Im Rahmen des Grundsatzprogramms hat die CDU-Fachkommission „Wohlstand“ einen Entwurf fĂŒr ein neues Steuerkonzept vorgelegt. Die FAZ betitelte es als „radikale Steuerwende“. Auch wenn die Details noch fehlen und das Papier noch nicht fertig und veröffentlicht ist: Insgesamt ist das Konzept bisher weder radikal, noch ein echter Schritt Richtung Steuergerechtigkeit.Unter dem Titel “Land der EigentĂŒmer” beschreibt das Konzept zwar die Probleme (Machtasymmetrien) und Vorteile (Sicherheit, gesellschaftliche Verpflichtung, Teilhabe) einer gerechteren Verteilung von Vermögen sehr gut. Aber anstatt Vermögen gerechter zu verteilen, enthĂ€lt das Papier eine Reihe von steuerlichen VorschlĂ€ge, die vor allem den bereits sehr Vermögenden und der oberen Mittelschicht helfen. Darunter: die WiedereinfĂŒhrung der Spekulationsfrist, weitere steuerliche VergĂŒnstigungen fĂŒr Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Befreiung fĂŒr ErstkĂ€ufer bei der Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung fĂŒr Start-Up VerkĂ€ufe und vor allem die Abschaffung der Gewerbesteuer sowie die Senkung der Unternehmenssteuer (als einziger Steuer die sehr Vermögende wirklich zahlen). Machtasymmetrien sollen nicht durch Eingriff in “bereits erwirtschaftetes Vermögen” sondern lediglich ĂŒber das Wettbewerbsrecht abgebaut werden. Deregulierung am Arbeitsmarkt und Wachstum sollen ermöglichen, dass jeder sich Wohlstand erarbeiten kann, der Staat nur in NotfĂ€llen eingreifen und “Schieflagen” z.B. durch ĂŒbermĂ€chtige multinationale Konzerne beseitigen. Wie vermögenslose Menschen zu WohnungseigentĂŒmern werden sollen, wenn ihre Wohnung reichen Erben gehört, beschreibt das Papier nicht (an das fehlgeschlagene Baukindergeld sei erinnert).

Im Ausgleich fĂŒr die neuen Privilegien und Steuersenkungen enthĂ€lt das Papier zwei “Steuererhöhungen”, mit dem es sich den Sturm der EntrĂŒstung verdient – zu Unrecht:

  • Zum ersten schlĂ€gt das Papier vor, die Steuerprivilegien fĂŒr Unternehmenserben zu streichen und durch eine Flat Tax von zehn Prozent auf alle Erbschaften zu ersetzen. Damit werden sehr hohe Privatvermögen zumindest auf dem Papier stark entlastet, denn aktuell gilt dafĂŒr ein Steuersatz unter Nichtverwandten von bis zu 50 Prozent. Gleichzeitig wĂŒrde sich der Steuersatz fĂŒr einige “arme Erben” etwas erhöhen und Unternehmenserben wĂŒrden mehr zahlen – allerdings nach wie vor nur etwa den Gewinn eines Jahres. Insgesamt wĂŒrde die Reform aber zu keinen zusĂ€tzlichen Einnahmen oder sogar Einnahmeverlusten (wegen zinsloser Stundung und höheren FreibetrĂ€gen) fĂŒhren und 70 Prozent der nicht-erbenden Bevölkerung haben das Nachsehen. Und das im Papier noch mit vielen Fragezeichen versehene Grunderbe von 10.000 Euro lĂ€sst sich so auch nicht finanzieren, es sei denn, es wird an anderer Stelle gekĂŒrzt.
  • Zum zweiten schlĂ€gt das Papier vor, die Grenze fĂŒr den Spitzensteuersatz zu erhöhen und den SolidaritĂ€tszuschlag zu streichen und dies im Gegenzug durch einen höheren Steuersatz fĂŒr besonders hohe Einkommen zu finanzieren. Wie hoch dieser Satz sein soll und ob sich damit wirklich nennenswerte Entlastungen in der (oberen) Mitte finanzieren lassen, bleibt genauso offen wie die Frage, ob Kapitaleinkommen (z.B. durch eine Erhöhung der Kapitalertragsteuer) auch betroffen sein sollen.

Weitere Nachrichten:

  • Passend zum CDU Programm hat auch Christian Lindner eine „Zeitenwende“ in der Finanzpolitik gefordert. Die BeschlĂŒsse auf dem Bundesparteitag der FDP lesen sich jedoch vielmehr wie eine Zeitreise in die 90er-Jahre: Steuern senken und Sparpolitik. Steuerpolitisch heißt das konkret: Keine Änderung der Erbschaftsteuer, Unternehmensteuern weiter senken, SolidaritĂ€tszuschlag fĂŒr Spitzenverdiener abschaffen und die aktuellen Regelungen bei der Tonnagesteuer beibehalten. Die FDP hat keine Antworten auf die Krisen dieser Zeit.
  • Die Abgabenlast auf durchschnittliche Arbeitseinkommen ist in Deutschland im internationalen Vergleich auch in 2022 weiterhin hoch. Das zeigt der jĂ€hrliche Bericht der OECD. Bei den Alleinstehenden liegt Deutschland mit einer Abgabenquote von 47,8 Prozent einschließlich Arbeitgeberbeitrag wie im Vorjahr auf Platz 2 hinter Belgien. (2021: 48,1 Prozent). Das liegt allerdings auch daran, dass die Sozialversicherungssysteme hierzulande ĂŒberwiegend ĂŒber Sozialabgaben finanziert werden. Demzufolge stehen den Abgaben auch ​​ direkte Leistungen wie RentenansprĂŒche, Kranken- und Arbeitslosenversicherung gegenĂŒber. Nur knapp hinter Deutschland liegen Frankreich, Österreich und Italien. Auch bei einer Familie mit zwei Kindern ist die Abgabenquote mit 40,8 Prozent die zweithöchste. Allerdings nur, weil bei den Berechnungen Zahlungen wie Kindergeld und KinderfreibetrĂ€ge nicht berĂŒcksichtigt werden. WĂŒrden diese berĂŒcksichtigt, lĂ€ge die Belastung bei Familien nach Berechnungen des Handelsblatt nur noch bei 19,5 Prozent und damit im Mittelfeld. Und: Bei der Abgabenquote auf ĂŒberdurchschnittlich hohe Arbeitseinkommen belegt Deutschland nur noch Rang 6.
  • [Ökologisch] Die EU hat die weltweit erste CO2-Grenzsteuer final und per Verordnung beschlossen. Demnach mĂŒssen auslĂ€ndische Unternehmen beim Export in die EU auch CO2-Zertifikate vorlegen. Der Mechanismus startet ĂŒbergangsweise ab dem 1.10.2023 und wird dann ab 2026 dauerhaft und schrittweise ausgebaut.

Fokus: Unternehmenssteuern

Rekordgewinn mit Mini-Steuersatz

Den Rekordgewinnen von 2022 folgen jetzt Rekorddividenden. SchĂ€tzungen zufolge schĂŒtten die Aktiengesellschaften in Deutschland 75 Milliarden Euro und damit 9 Prozent mehr als im Vorjahr aus.

Mit 11,1 Milliarden Euro entfĂ€llt die grĂ¶ĂŸte Dividende auf Hapag Lloyd. 30 Prozent dieser Dividende fließen an die Schweizer Holding von Klaus KĂŒhne. Auf die Gewinne von knapp 16 Milliarden Euro aus dem SchiffsgeschĂ€ft wurden dank Tonnage-Steuer wie im Vorjahr lediglich 4,5 Millionen Euro Steuern (0,03%) fĂ€llig. In einer aktuellen Anfrage der Linken bezeichnet die Bundesregierung die Entscheidung, Schiffe auch von der globalen Mindeststeuer auszunehmen als “eng begrenzte Bereichsausnahme” und verweist auf die Gemeinschaftsentscheidung der OECD. So wird nationaler (und auch von Deutschland verursachter) Unterbietungswettbewerb zur globalen Norm. Die einzigen Profiteure sind die UnternehmenseigentĂŒmer. Zu den entgangenen Einnahmen liegen der Bundesregierung demnach “keine Erkenntnisse” vor. Die SchĂ€tzung des BMF im Subventionsbericht aus dem Jahr 2021 (Ausfall von 225 Millionen Euro fĂŒr 2022) lag auf jeden Fall weit daneben.

Fast ein Drittel der Rekorddividende entfĂ€llt auf die Autobauer. Susanne Klatten und Stefan Quandt erhalten zusammen 2,6 Milliarden Euro (von ihrem Gewinnanteil von knapp 9 Milliarden Euro) und hĂ€tten damit auch fĂŒr 2022 eine Vermögenssteuer von fĂŒnf Prozent (1,3 Milliarden Euro) problemlos zahlen können.

Gierflation im Supermarktregal – Übergewinnsteuer nicht in Sicht

Man kann Hapags ĂŒberhöhte Frachtraten in den Jahren 2021 und 2022 als ganz normales Knappheitssignal verstehen. Und man muss sich in der Marktwirtschaft nicht wundern, wenn die betroffenen Unternehmen diese erhöhten Kosten an die Konsumenten weitergeben. Das StörgefĂŒhl dabei breitet sich trotzdem weiter aus. FĂŒr einen Analyst von SociĂ©tĂ© GĂ©nĂ©rale droht sogar das Ende des Kapitalismus. Besonders bemerkenswert: Der grĂ¶ĂŸte NahrungsmittelhĂ€ndler Edeka prĂ€sentiert sich zur Vorstellung des GeschĂ€ftsberichts jetzt als “Anwalt der Verbraucherinnen und Verbraucher” und fordert “die Markenindustrie auf, die Inflation nicht weiter kĂŒnstlich in die Höhe zu treiben”. Vorstandsvorsitzender Mosa kritisiert Spekulation bei Weizenpreise und anhaltend hohe Preisforderungen trotz stark fallender Frachtraten und Herstellerpreise. DafĂŒr riskiert Edeka einen Lieferstopp und ersetzt Miracoli, Pampers, Pepsi, Milka & Co zur Not durch Eigenprodukte. Laut Bericht wurden von 3 Milliarden Euro Preiserhöhungsforderung nur 1,5 Milliarden Euro an die Kunden weitergegeben und die Umsatzrenditen sind gesunken. Die Gewinne bei der Edeka Muttergesellschaft sind trotzdem um 44,8 Millionen Euro gestiegen. Zu den einzelnen Kaufleuten berichtet Edeka nicht

Weitere Nachrichten:

Fortschritte beim C des Steuergerechtigkeits-ABCs: Deutschland begibt sich bei der öffentlichen lĂ€nderbezogenen Berichterstattung (pcbcr) auf die Zielgerade mit einer Expertenanhörung im Bundestag. Gleichzeitig hat Australien einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der deutlich weiter geht als die in Deutschland diskutierte EU-Richtlinie. Deswegen fordern wir in unserer Stellungnahme ein paar Anpassungen an die neue globale RealitĂ€t, z.B. die Erweiterung der LĂ€nderliste, einen Abgleich zum konsolidierten Konzernabschluss und den Ausweis konzerninterner UmsĂ€tze. Letzteres fordert ĂŒberraschenderweise auch der BDI

Fokus: Vermögen, Erbschaften, hohe Einkommen

Bundesverfassungsgericht prĂŒft Privilegien bei der Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht ĂŒberprĂŒft demnĂ€chst die Steuerausnahmen zugunsten von Unternehmenserben. Das geht aus der Entscheidungsvorschau des Gerichts hervor (1 BvR 804/22). Hintergrund ist eine Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die BegĂŒnstigungen fĂŒr Unternehmenserben mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der BeschwerdefĂŒhrer hatte zuvor gegen seinen Erbschaftsteuerbescheid vor dem Finanzgericht MĂŒnster geklagt. Da es sich bei seinem Erbe von Aktienvermögen um Privatvermögen handelte, erhielt er dabei keine steuerlichen VergĂŒnstigungen. Hiergegen wandte sich der KlĂ€ger – ohne Erfolg. Ebenso wenig Erfolg hatte seine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesfinanzhof (II B 49/21). Umso ĂŒberraschender ist, dass sich der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts seiner Beschwerde angenommen hat. In seiner Beschwerde fĂŒhrt er an, dass die verschonten Betriebsvermögen stetig zunahmen und die GerechtigkeitslĂŒcke zu den Nicht-BegĂŒnstigten damit immer weiter zunimmt. Die Richter können das Verfahren nutzen, um die Ausnahmen im Erbschaftsteuerrecht grundsĂ€tzlich zu ĂŒberprĂŒfen. Das Gericht hat dazu den Rechtsausschuss des Bundestags sowie einige VerbĂ€nde um Stellungnahme gebeten. Nach Informationen der F.A.Z. sind die meisten VerbĂ€nde sowie der Rechtsausschuss dem nicht gefolgt. Vertreter der Familienunternehmer sollen zudem dafĂŒr geworben haben, dem Verfahren so wenig wie möglich Öffentlichkeit zu geben, um die Privilegien nicht zu gefĂ€hrden.

Zwar bedeutet die Veröffentlichung in der Entscheidungsvorschau 2023 eigentlich, dass sich das BVerfG  noch in diesem Jahr eine Entscheidung finden will, allerdings werden diese AnkĂŒndigungen regelmĂ€ĂŸig nicht eingehalten. UnabhĂ€ngig von der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Richter in Karlsruhe gilt aber, dass die Ausnahmen fĂŒr Firmenerben vor dem Hintergrund extremer Vermögensungleichheit in Deutschland sowie der hohen Kosten dieser Steuersubvention eine Änderung der bestehenden Regelungen politisch dringend geboten ist.

Weitere Nachrichten:

  • 82 (8%) der aktuell reichsten Familien gehörten schon 1913 zu den reichsten – das zeigt ein Vergleich der 1.032 reichsten Deutschen aus dem Manager Magazin mit der Reichenliste eines preußischen Beamten in einem Diskussionspapier des Max-Planck-Instituts. Ein deutlich grĂ¶ĂŸerer Teil der heutigen Vermögen (368 von 1001 bzw. 37%) hat seine Wurzeln in der Zeit bis 1913. Von den 82 “alten” Reichen sind 29 Adelsfamilien. Weitere 20 haben ihr Unternehmen verkauft und sind trotzdem reich geblieben. Das Papier enthĂ€lt außerdem spannende Grafiken, wo die “alten” und “neuen” Reichen wohnen und wie die “alten” Reichen untereinander verwandt und verbunden sind – z.B. Karl-Theodor zu Guttenberg, mit den Flicks, Brenninkmeijers, Rothschilds, Hohenzollern und Thurn und Taxis

  • Über den Verkauf von Viessmann wurde in den letzten Tagen heiß debattiert. Was in der Diskussion bisher fehlte: 2011 und 2014 hatte der Vater einen Großteil der Anteile an Sohn und Tochter ĂŒbertragen. Wahrscheinlich schenkungsteuerfrei, mit dem Versprechen, die ArbeitsplĂ€tze in Deutschland fĂŒr mindestens sieben Jahre zu erhalten. Diese Frist ist jetzt praktischerweise abgelaufen. Die Steuer verloren. Das Unternehmen wurde letztlich trotzdem verkauft. Ende 2022 ĂŒbertrug der Vater ĂŒbrigens die letzten 19% auf die Kinder – falls darauf jetzt nachtrĂ€glich tatsĂ€chlich Steuern fĂ€llig werden sollten, ließen die sich aus der Portokasse zahlen.
  • Ebenfalls viel diskutiert: Mathias Döpfner und seine Anweisung an die BILD-Redaktion, die FDP im Wahlkampf zu unterstĂŒtzen (ZEIT). Wie wir bereits in der Vergangenheit berichtet haben, sparte er bei der Schenkung von Springer-Aktien 2021 allem Anschein nach hunderte Millionen Euro wegen einer SteuerlĂŒcke bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, deren Abschaffung die FDP jetzt blockiert. Um von der 2016 eingefĂŒhrten VerschonungsbedarfsprĂŒfung zu profitieren, kaufte er mit seinem Vermögen kurz vor der Schenkung weitere Springer-Aktien im Wert von 276 Millionen Euro und war damit aus Sicht der Steuerbehörden bei der Schenkung wahrscheinlich mittellos und verschonungsbedĂŒrftig.
  • Reich, mĂ€chtig und wenig bekannt. Der Verband „Die Familienunternehmer“ lobbyiert gegen alles, was die Profite seiner Mitglieder schmĂ€lert: Faire Verteilung von Steuern, die Energiewende und sogar gegen eine neue Rechtsform von Unternehmen (Gesellschaft mit gebundenen Vermögen), weil diese die ÜberflĂŒssigkeit bestehender Steuerprivilegien – etwa bei der Erbschaftsteuer – vollends offenlegen wĂŒrde. Weitere HintergrĂŒnde hat abgeordnetenwatch gemeinsam mit der ZEIT recherchiert. Zu finden HIER und ohne Paywall HIER.
  • Das jĂ€hrliche Lobbytreffen “Der Familienunternehmer” fand am 20. April in Berlin statt. Bei den “Familienunternehmertagen” haben wir gemeinsam mit der BĂŒrgerbewegung Finanzwende und Tax Me Nowunsere Forderung mit einer Aktion vorgebracht: Die reichsten Menschen des Landes dĂŒrfen sich nicht ihrer Verantwortung entziehen, indem sie sich fĂŒr ungerechte und die Allgemeinheit schĂ€dliche Steuerausnahmen – etwa bei der Erbschaftsteuer – einsetzen! Mehr zur Aktion gibt es HIER.
  • Mittlerweile mehr als 500.000 Menschen unterstĂŒtzen einen Avaaz-Aufruf fĂŒr ein Vermögensteuer fĂŒr Super-Reiche.
  • Spannende Debatte im US-Senat ĂŒber die Besteuerung von hohen Einkommen (“A Rigged tax system: the cost of tax dodging by the wealthy and big corporations”, voller absurder Ausnahmen und guter VerbesserungsvorschlĂ€ge. Ob sowas auch in Deutschland möglich wĂ€re?

Internationale Steuergerechtigkeit

Steuer-Sondersitzung der UN: José Ocampo demnÀchst wieder nicht als kolumbianischer Finanzminister

“Im November 2022 hat die UN eine bahnbrechende Resolution zur internationalen Steuerkooperation beschlossen. Sie eröffnet einen zwischenstaatlichen Verhandlungsprozess, von dem sich viele eine UN-Steuerkonvention von universaler GĂŒltigkeit versprechen. Die Sondersitzung des UN-Wirtschafts- und Sozialrats am 31. MĂ€rz 2023 war das erste Abtasten der Verhandlungsgruppen.” So beschreibt Bodo Ellemers fĂŒr das Global Policy Forum den aktuellen Prozess zur globalen Steuerreform bei der UN. “Besonders prĂ€gnant war der Einsatz Kolumbiens, dessen Finanzminister JosĂ© Antonio Ocampo die Sitzung als Hauptredner eröffnete.” Er lobt die OECD Anstrengungen als einen Beweis, dass “a large group of countries can cooperate” aber betont, dass das Ergebnis vor allem aus Sicht der Ă€rmeren LĂ€ndern nicht ausreichend ist: “We must acknowledge that we have not achieved an inclusive, equitable and sustainable international tax order or a comprehensive solution”. (Video hier: ab Minute 19) Er schlĂ€gt vor, auch Steuern auf Dienstleistungen, mobile Arbeiter, eine Mindeststeuer fĂŒr große Vermögen und eine Vereinfachung der Verrechnungspreise in den UN-Prozess einzubeziehen. Weniger Tage nach dieser Rede, am 26. April, verlĂ€sst JosĂ© Ocampo im Rahmen einer Kabinettsumstellung wegen einer gescheiterten Gesundheitsreform ĂŒberraschend das Finanzministerium. Er hinterlĂ€sst eine im letzten Jahr verabschiedete, umfangreiche Steuerreform – einschließlich Zusatzsteuern fĂŒr Banken und Rohstoffindustrie, einer Quellensteuer fĂŒr nicht ansĂ€ssige Unternehmen mit wesentlicher GeschĂ€ftstĂ€tigkeit, einer alternativen 15% Mindeststeuer, höherer Kapitalertragssteuern, Vermögensteuer und Steuern auf zuckerhaltige GetrĂ€nke, Plastik und hochverarbeitetes Essen.

Weitere Nachrichten:

Kenya hat den Widerstand gegen Pillar 1 aufgegeben und seine Digitalsteuer abgeschafft. Damit beugt sich das Land dem Druck der USA ĂŒber ein Freihandelsabkommen (mehr dazu hier).

Schattenfinanz und GeldwÀsche

Die personalstÀrkste FIU der Welt

In einer weiteren ausfĂŒhrlichen kleinen Anfrage hinterfragt die CDU die Bearbeitung von GeldwĂ€scheverdachtsmeldungen durch die FIU. Mit zusĂ€tzlichem Personal aus der Zollverwaltung und anderen Arbeitsbereichen soll der BearbeitungsrĂŒckstand laut Antwort der Bundesregierung behoben sein. Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass Deutschland sich mit 720 Planstellen bereits die personalstĂ€rkste FIU leistet. Besonders spannend sind deswegen die in der Antwort beschriebenen Ergebnisse der Ursachenforschung: Unerkannt blieb der RĂŒckstau demnach, weil Anfang 2020 die Leitung der FIU ohne Wissen des BMF entschieden hatte, die “Steuerung des Gesamtarbeitsaufkommens” auf die Operativreferate zu verteilen ohne ein entsprechendes Controlling einzufĂŒhren. Auch deswegen ist der damalige Chef mittlerweile durch Daniel Thelesklaf ersetzt, der zum 1. Juli 2023 sein Amt antreten soll. Nach der BaFin ist damit die zweite GeldwĂ€schebehörde in “Schweizer” Hand. Eigentlicher Grund fĂŒr den BearbeitungsrĂŒckstau waren laut Antwort aber das stark gestiegene Meldeaufkommen, ineffiziente Filtermechanismen, Defizite bei goAML, mehr FristfĂ€lle und COVID-19. Aussagen zur QualitĂ€t der Meldungen konnte die Bundesregierung mal wieder nicht machen, weil die “Arbeitsstatistik” nach wie vor keine Angaben ĂŒber Transaktionsvolumen oder betroffene LĂ€nder enthĂ€lt. Anstatt sich weiter ĂŒber den BearbeitungsrĂŒckstau aufzuregen oder wie die Staatsanwaltschaft OsnabrĂŒck eine ungefilterte Weiterleitung zu fordern und immer mehr Menschen wenig hilfreiche Meldungen durchforsten zu lassen, wird es Zeit ĂŒber grundlegendere Verbesserungen bei der GeldwĂ€schebekĂ€mpfung zu sprechen. Die Bundesregierung verspricht dazu einen Gesetzesentwurf zur neuen Bundesoberbehörde zur BekĂ€mpfung der FinanzkriminalitĂ€t “noch in diesem Jahr“.

Weitere Nachrichten:

  • Die Rettung des öffentlichen Transparenzregisters? Das EU-Parlament hat am 19.4. seine Position fĂŒr die Trilog-Verhandlungen zum GeldwĂ€schepaket beschlossen. Darin enthalten sind eine ganze Reihe von Verbesserung, u.a. ein einfacher Zugang fĂŒr Journalisten und NGOs als Reaktion auf das EuGH-Urteil und die Überwachung der nationalen Registerbehörden als neue Aufgabe fĂŒr die europĂ€ische GeldwĂ€schebehörde (AMLA). Mehr dazu von Transparency International hier und beim Europaparlament hier.
  • Kein großer Fisch! Die Rheinische Post spricht von einer “gewaltigen” Summe und “einem fĂŒhrenden Kopf einer internationalen Bande”. Auch beim Stichwort “Hawala-Banking” dĂŒrften viele schnell an Terrorfinanzierung und die große KriminalitĂ€t denken. Der Vater aus Mönchengladbach, der jetzt verurteilt wurde, weil er unerlaubte Zahlungsdienstleistungen im Umfang von 12 Millionen Euro erbracht und 20.000 Sozialhilfe zu Unrecht bezogen hat, dĂŒrfte trotzdem zu den kleinen Fischen gehören. Er hat deutschen AutohĂ€ndlern bei ihren GeschĂ€ften im Nahen Osten geholfen, in Istanbul eingezahltes Bargeld eingesammelt und 800 Euro Lösegeld fĂŒr eine Frau in einem syrischen Gefangenen-Camp abgewickelt. Aufgeflogen war er wegen einem Autounfall mit zu viel Bargeld im Kofferraum.
  • Ein großer Fisch (in Frankreich): Der geheimnisvolle Immobilien-MilliardĂ€r Adrien Labi wurde in Frankreich verhaftet. Dabei beschlagnahmten die Behörden 461 Millionen Euro – mehr als die HĂ€lfte der gesamten Beschlagnahmungen aus 2022. Die VorwĂŒrfe lauten auf Steuerhinterziehung und GeldwĂ€sche im Zusammenhang mit Transaktionen von Luxus-Immobilien in Paris. (Exklusivberichterstattung von Le Monde auf Englisch/Französisch mit Paywall; Zusammenfassungauf Englisch ohne Paywall)

Steuerverwaltung und Cum-Ex

In Sachen Cum-Ex bleibt es ungemĂŒtlich fĂŒr Kanzler Scholz

Das Bundeskanzleramt muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin Auskunft erstatten, ob Bundeskanzleramtschef und langjĂ€hriger Scholz-Vertrauter Wolfgang Schmidt Dienstwissen in geheimen HintergrundgesprĂ€chen mit Journalisten verbreitet und versucht hat, den Journalisten Oliver Schröm bei seinen Chefdakteuren vom NDR zu diskreditieren. Schröm berichtet seit vielen Jahren ĂŒber das Thema Cum-Ex und steht hinter dem Buch “Die Akte Scholz”, welches das verdĂ€chtige Verhalten des damaligen Hamburger BĂŒrgermeisters Olaf Scholz im Fall der Warburg-Bank sowie dessen GedĂ€chtnislĂŒcken vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss kritisch aufarbeitet. Um die GedĂ€chtnislĂŒcken des Bundeskanzlers ging es auch auf der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses, zu der die ehemaligen Mitglieder des Finanzausschusses des Bundestags als Zeugen geladen waren. In mehreren Sitzungen im Jahr 2020 soll Scholz noch Erinnerungen vorgetragen haben, aber aktiv weitere, damals noch nicht pressebekannte Treffen mit den Warburg-EigentĂŒmern verschwiegen haben. Der ehemalige LINKE-Abgeordnete Fabio de Masi fasste im Nachgang der Sitzung seine VorwĂŒrfe fĂŒr die Berliner Zeitungzusammen. Es bleibt somit ungemĂŒtlich fĂŒr Olaf Scholz, denn die Unionsfraktion hat nun einen weiteren Untersuchungsausschuss auf Bundesebene zu seiner Verstrickung in die Warburg-AffĂ€re auch offiziell beantragt.

Auch fĂŒr Warburg und Co. gibt es weitere Negativschlagzeilen. Die Bank gewĂ€hrte Mathias Döpfner kurz nach seinem Aufstieg zum GeschĂ€ftsfĂŒhrer und GroßeigentĂŒmer beim Springer-Konzern einen Kredit ĂŒber 60 Millionen Euro fĂŒr den Erwerb von Springer-Aktien (exklusiver Stern-Artikel; Kurzfassung ohne Paywall). Als Sicherheit fĂŒr den Kredit diente lediglich das volatile Aktienpaket, aber Warburg sah möglicherweise die Chance auf NĂ€he zum einflussreichen Medienkonzern. Im Zuge der Cum-Ex-AffĂ€re der Bank gaben Springer-Medien ohne Offenlegung dieser GeschĂ€ftsbeziehung des GeschĂ€ftsfĂŒhrers, der laut kĂŒrzlichen EnthĂŒllungen im engen inhaltlichen Austausch mit seinen Redakteuren stand, der Bank eine positive Plattform. Darunter fallen unter anderem die berĂŒchtigte BILD-Schlagzeile „Das soll ein Skandal sein?“ und ein langes Welt-Interview mit dem Bank-MiteigentĂŒmer und ehemaligen GeschĂ€ftsfĂŒhrer Olearius – gegen den mittlerweile das Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Bonn wegen der Cum-Ex-GeschĂ€fte seiner Bank eröffnet wurde.

Weitere Nachrichten:

  • Der Cum-Ex-Hintermann Sanjay Shah, der auch in Hamburg angeklagt ist, soll nach langer rechtlicher Auseinandersetzung nun endlich nach DĂ€nemark ausgeliefert werden. Ein Gericht in Dubai verwarf seine Berufung gegen ein frĂŒheres Urteil zur Auslieferung. In DĂ€nemark wird Shah Steuerhinterziehung in Höhe von 1,2 Milliarden Euro vorgeworfen.
  • Weitere Durchsuchungen wegen Cum-Ex: In Frankreich wurden zahlreiche namhafte Banken wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung durch Cum-Ex durchsucht, darunter Großbanken wie SociĂ©tĂ© GĂ©nĂ©rale, BNP Paribas und HSBC. Beteiligt waren neben den französischen Behörden auch sechs deutsche StaatsanwĂ€lte. In Frankfurt wurde die japanische Großbank Nomura durchsucht, die unter anderem in den Fall der Dekabank verwickelt war, welcher fĂŒr eins der ersten Finanzgerichtsurteile sorgte. Es geht um Ermittlungen gegen 37 Beschuldigte. Zudem berichtete das Handelsblatt, dass gegen 14 ehemalige WestLB-VorstĂ€nde ermittelt wird.
  • Kleine Anfragen in Mecklenburg-Vorpommern bieten frische LĂ€nderdaten zur Landesfinanzverwaltung sowie Steuerhinterziehung und GeldwĂ€sche. Demnach liegt die Personaldecke in Mecklenburg-Vorpommern bei 85,1 Prozent im Vergleich von Arbeits-IST zum Personalbedarf. Ein auf den Anfragen basierender Artikel der Ostsee-Zeitung fokussiert sich auf die Zahl der Steuerstrafverfahren und Steuerschulden in Höhe von 150 Millionen Euro.

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