Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in Deutschland ist weder effizient noch gerecht. Trotz progressiver Steuersätze werden große Erbvermögen besonders gering besteuert. Auf Multimillionen- und Milliardenübertragungen fielen zwischen 2021 und 2023 im Durchschnitt nur 2,9 Prozent Steuern an – im Jahr 2023 waren es sogar nur 0,1 Prozent. Erben kleinerer steuerpflichtiger Vermögen zahlten im Schnitt das Dreifache: 9 Prozent.
Der Grund liegt in den Steuerprivilegien und Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmensvermögen, insbesondere in dern Steuererlassen der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung für Vermögen ab 26 Millionen Euro. Eine Sonderauswertung der Steuererlasse zeigt, dass die von 2021 bis 2023 gewährten Subventionen von rund 4 Milliarden Euro bisher ausschließlich Menschen in Westdeutschland zugutekamen. Zudem zeigt die Auswertung, dass sich mit privatnützigen Stiftungen die Erbschaftsteuer nahezu vollständig umgehen lässt.
Die derzeitigen Ausnahmen schwächen die Umverteilungswirkung der Steuer massiv. Eine Reform der Erbschaftsteuer könnte nicht nur für mehr Gerechtigkeit sorgen, sondern auch die öffentlichen Einnahmen erheblich steigern. Durch die Abschaffung der Steuerprivilegien für Unternehmensvermögen könnten die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer langfristig verdoppelt werden.
Die Steuerausnahmen sollten durch Finanzierungshilfen ersetzt werden – etwa durch Steuerstundungen, Verrentungen oder stille Beteiligungen des Staates. Diese Maßnahmen würden sicherstellen, dass Unternehmen auch nach einer Erbschaft weitergeführt werden können, ohne dass Steuerprivilegien die Vermögenskonzentration weiter verstärken.
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Neid gegen Vernunft, die „Reichen“ geben Arbeitsplätze, Geschröpfte verlagern alles in die Schweiz
Julia Jirmann strahlt Neid aus, das ist ungut für den Erfolg. Der Herr der Böckler Stiftung wirkt vernünftiger, dabei hat er eine ähnliche Zielrichtung.
Es wird höchste Zeit die Freibeträge für vererbte Immobilien an den Ehepartner anzupassen. Die Immobilienpreise sind in den letzten Jahre exorbitant gestiegen, die steuerlichen Freibeträge folgen allerdings nicht dieser Entwicklung. So kommt der verbleibende Ehepartner schnell in Schwierigkeiten wenn er aus persönlichen Gründen (nicht zwingenden Gründen) aus der vom Ehepartner teilweise geerbten Immobilie ausziehen möchte! Die Anhebung des Freibetrages für ein EFH sollte von 500 000.- auf eine Million angehoben werden. Diese heutige Situation ist eine Gängelung des Bürgers bis zum letzten Atemzug durch den Staat.