Vom Ehegattensplitting zur Kinderförderung: Wie der Übergang gelingen kann

Das Ehegattensplitting ist teuer, hat negative Erwerbsanreize und ist sozial unausgewogen. Es fördert nicht gezielt Kinder, sondern vor allem Ehen mit hohen und ungleich verteilten Einkommen. Paare mit ähnlich hohen Einkommen, unverheiratete Eltern und Alleinerziehende profitieren dagegen wenig oder gar nicht. Eine Reform sollte deshalb die Familienförderung neu ausrichten: weg von der Privilegierung bestimmter Ehemodelle, hin zu einer gezielten Unterstützung von Kindern.

Das Zielmodell ist eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag. Dabei wird jede Person grundsätzlich nach ihrem eigenen Einkommen besteuert. Unterhaltspflichten in der Ehe werden weiter berücksichtigt: Der Grundfreibetrag der weniger verdienenden Person kann übertragen werden, soweit sie ihn nicht selbst nutzt. So wird das Existenzminimum abgesichert, ohne hohe und ungleich verteilte Einkommen zusätzlich steuerlich zu privilegieren.

Eine Beschränkung der Reform auf Neuehen wäre problematisch: Sie würde über Jahrzehnte hinweg parallele Systeme schaffen und damit neue Ungleichbehandlungen zwischen bestehenden und künftig geschlossenen Ehen erzeugen. Stattdessen sollte der Übergang für alle Ehen gleichermaßen, planbar und schrittweise erfolgen. Ein sinnvoller erster Schritt wäre deshalb eine Begrenzung des Splitting durch einer Unterhaltshöchstbetrag in der sogenannten Auffüllvariante. Dabei würde der übertragbare Höchstbetrag zunächst höher angesetzt, etwa mit 30.000 Euro, und anschließend über mehrere Jahre bis zum Grundfreibetrag abgesenkt.

Entscheidend ist die Auffülllogik. Der Betrag von 30.000 Euro würde nicht pauschal übertragen werden können. Vielmehr könnte das Einkommen der weniger verdienenden Person nur bis zu dieser Grenze fiktiv aufgefüllt werden. Verdient sie gar nichts, könnten 30.000 Euro berücksichtigt werden. Verdient sie 10.000 Euro, blieben noch 20.000 Euro übertragbar. Verdient sie selbst 30.000 Euro oder mehr, gäbe es keinen zusätzlichen Übertragungsbetrag. Dadurch orientiert sich die Reform stärker am tatsächlichen Unterhaltsbedarf.

Diese Auffüllvariante ist treffsicherer als ein pauschaler Übertragungsbetrag. Ehepaare mit zwei guten Einkommen würden nicht weiter nur deshalb profitieren, weil sie verheiratet sind. Zugleich würden Einverdienstehen nicht abrupt auf das Zielmodell umgestellt, sondern schrittweise einbezogen werden. Das verbindet Reformfähigkeit mit Planungssicherheit.

Auch fiskalisch wäre der Einstieg wirksam. Schon ein erster Schritt mit einem übertragbaren Betrag von 30.000 Euro in der Auffüllvariante könnte zusätzliche Einnahmen von rund 5,6 Milliarden Euro pro Jahr erzielen. Damit ließe sich das Kindergeld um etwa 420 Euro pro Kind und Jahr erhöhen. In der vollständigen Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag entstünden Einsparungen von rund 14 Milliarden Euro jährlich. Das entspräche einer möglichen Kindergelderhöhung von gut 980 Euro pro Kind und Jahr.

Die Reform des Ehegattensplittings kann in Kombination mit einer entsprechenden Kindergelderhöhung ein Instrument für gerechtere Familienförderung werden. Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen, Alleinerziehende, unverheiratete Eltern und Paare mit ähnlich hohen Einkommen würden gezielter unterstützt. Der Staat würde nicht länger vor allem hohe Einkommensunterschiede in der Ehe fördern, sondern Kinder und Sorgeverantwortung in den Mittelpunkt stellen.

Der richtige Weg ist deshalb: alle Ehen einbeziehen, den Übergang schrittweise gestalten, die Auffüllvariante als ersten Reformschritt nutzen und die zusätzlichen Einnahmen vollständig in eine bessere Kinderförderung investieren.

Hier geht es zum Kurzbeitrag (Friedrich-Ebert-Stiftung),

hier zum ausführlichen Papier,

und hier zur Auftragsanalyse vom Fraunhofer FIT.

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