Verteilungswirkung der Steuerpläne: Entlastung oben, Belastung unten

Unsere Analyse der aktuellen steuerpolitischen Vorschläge zeigt: Werden die Maßnahmen wie derzeit diskutiert umgesetzt, droht in der Gesamtbilanz eine deutliche Schieflage zugunsten sehr hoher Einkommen. Aus der angekündigten Entlastung für untere Einkommensgruppen würde eine Belastung werden.

Die Lücke im Haushalt wird in den kommenden Jahren weiter wachsen – und damit steigt auch der Reformdruck. Gleichzeitig haben Union und SPD im Koalitionsvertrag weitere Steuerentlastungen versprochen, insbesondere für kleine und mittlere Einkommen. Inzwischen liegen erste Vorschläge vor – darunter eine Anpassung des Einkommensteuertarifs, Reformen beim Ehegattensplitting und bei Minijobs sowie eine mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer bei gleichzeitiger Absenkung des ermäßigten Satzes auf Lebensmittel.

Ein Blick auf die Verteilungswirkung der aktuell diskutierten Vorschläge sowie der bereits von Union und SPD beschlossenen Maßnahmen offenbart ein massives Ungleichgewicht: Werden die Vorschläge so umgesetzt, entlastet die Koalition einen Menschen, der zum obersten Prozent der Verteilung gehört, im Durchschnitt um rund 14.000 Euro im Jahr, während eine Person in der ärmeren Hälfte der Bevölkerung rund 200 Euro weniger zur Verfügung hat.

Unsere Analyse der aktuell diskutierten steuerpolitischen Vorschläge zeigt: Werden die Maßnahmen wie derzeit diskutiert umgesetzt, droht in der Gesamtbilanz eine deutliche Verschiebung. Aus der angekündigten Entlastung für untere Einkommen wird eine Belastung, während das reichste Prozent im Durchschnitt deutlich profitiert.

Die Analyse zeigt zudem: Dieses Ungleichgewicht ließe sich nicht einmal durch eine weitreichende Reform der Erbschaftsteuer ausgleichen, die die Steuerprivilegien für Erben von Unternehmensvermögen vollständig abschafft. Erst durch eine zusätzliche Besteuerung sehr großer Vermögen ließe sich das kompensieren.

Tabelle 1: Verteilungswirkung der steuerpolitischen Maßnahmen nach Einkommensgruppen (in Milliarden Euro)

Quelle: eigene Darstellung basierend auf Verteilungswirkung nach Bach (2025 und 2026)

Lesehilfe:

  • Positive Zahlen bedeuten Entlastung, negative Zahlen Belastung.
  • Beispiel: Bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 21 % werden alle Gruppen belastet, besonders die unteren 50 % mit 11,5 Mrd. € und die Einkommensgruppe von 50 % bis 90 % mit 14 Mrd. €
Tabelle 2: Durchschnittliche Wirkung der Maßnahmen pro Person nach Einkommensgruppen (in Euro pro Person)

Quelle: eigene Berechnung basierend auf Verteilungswirkung nach Bach (2025 und 2026)

Lesehilfe: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 21 Prozent würde einen Menschen im 

Was bereits beschlossen ist: Entlastung Unternehmenssteuern und Gastronomie

Eine der ersten finanzpolitischen Maßnahmen der Koalition war die schrittweise Senkung der Unternehmenssteuer ab 2028 um insgesamt fünf Prozentpunkte. Ab 2032, wenn die Maßnahme ihre volle Wirkung entfaltet, belaufen sich die jährlichen Mindereinnahmen auf rund 25 Milliarden Euro. Diese Entlastung kommt weit überwiegend den obersten Einkommen zugute und kann dabei kaum das in Aussicht gestellte Wirtschaftswachstum bringen.

Ebenfalls beschlossen ist eine weitere Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie – eine unsystematische Förderung einer einzelnen Branche. Zwar gelten Senkungen der Mehrwertsteuer grundsätzlich als verteilungspolitisch eher günstig, dies gilt jedoch nicht für Restaurantbesuche, da Haushalte mit geringeren Einkommen seltener auswärts essen.

Was auf dem Tisch liegt: Einkommensteuertarif, Ehegattensplitting, Minijobs und Mehrwertsteuer 

Das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten, legen beide Koalitionspartner sehr weit aus. Das deutsche Medianeinkommen liegt bei rund 50.000 Euro brutto im Jahr. Eine gezielte Entlastung dieser Einkommen wäre grundsätzlich aufkommensneutral möglich – wenn höhere Einkommen entsprechend stärker herangezogen würden. Sollten hingegen – wie von der SPD vorgeschlagen – rund 95 Prozent aller Einkommen entlastet werden, ist eine Gegenfinanzierung über den Einkommensteuertarif nur mit deutlich höheren Belastungen an der Spitze möglich. Das lehnen weiter Teile der Union jedoch bisher ab.

Stefan Bach vom DIW Berlin hat einen Kompromissvorschlag entwickelt, der Positionen von SPD und Union zusammenführt und Steuerzahlende insgesamt um rund 15 Milliarden Euro entlastet. Demnach würde der Spitzensteuersatz von 42 auf 49 Prozent steigen, aber erst ab einem Einkommen von 90.000 Euro fällig werden. Im Ergebnis würden zu versteuernde Einkommen, also Bruttoeinkommen nach diversen Abzügen, bis über 100.000 Euro entlastet und erst oberhalb von 130.000 Euro hinaus setzt eine deutliche Mehrbelastung ein.

Bereits in der Vergangenheit hat die Politik Krisen und große Haushaltslücken durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer kompensiert. Ein zusätzlicher Prozentpunkt bringt Mehreinnahmen von rund 15 Milliarden Euro. Allerdings geht dies massiv zu Lasten von Haushalten mit geringeren Einkommen und der Mitte – und zugleich zulasten der Binnenwirtschaft, auf die Deutschland künftig deutlich stärker angewiesen sein wird als in der Vergangenheit. Aktuell wird bei der Mehrwertsteuer eine Anhebung des Regelsteuersatzes auf 21 Prozent diskutiert.
Eine gleichzeitige Senkung des ermäßigten Satzes auf Lebensmittel von 7 auf 5 Prozent würde das untere Einkommen zwar tendenziell entlasten, die Mehrbelastung jedoch bei Weitem nicht ausgleichen.

Auch beim Ehegattensplitting deutet sich Bewegung an. Lars Klingbeil fordert eine Abschaffung, und auch Karin Prien spricht sich für eine Reform aus. Die Chancen, dass bei diesem politischen Dauerbrenner nun tatsächlich etwas passiert, standen selten besser – nicht zuletzt, weil das Splitting die hohe Teilzeitquote bei Frauen begünstigt, was auch in konservativen Kreisen zunehmend kritisch gesehen wird. 

Eine Reform hin zu einer verfassungskonform ausgestalteten Individualbesteuerung würde rund 12 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen und zugleich die Erwerbsanreize stärken. Da hohe Einkommen besonders stark vom Splitting profitieren, würden die zusätzlichen Einnahmen einer Reform überwiegend von diesen Einkommen stammen. Allerdings verpufft ein erheblicher Teil dieser Effekte, wenn die Reform, wie von Klingbeil bisher gefordert, nur für neue Ehen gilt. Konsequenter und gerechter wäre es, alle Ehen gleich zu behandeln und das Splitting für alle gleichermaßen schrittweise zurückzuführen

Auch eine beschränkung der steuerlich privilegierter Minijobs würde in diese Richtung wirken, da sie Fehlanreize zur geringfügigen Beschäftigung reduziert und die eigenständige Absicherung stärkt. 

Auch eine Beschränkung der steuerlich privilegierter Minijobs würde in diese Richtung wirken, da sie Fehlanreize zur geringfügigen Beschäftigung reduziert und die eigenständige Absicherung stärkt. 

Bilanz: steuerpolitischer Totalschaden ist abwendbar 

Die Analyse zeigt: In der derzeit diskutierten Kombination führen die steuerpolitischen Maßnahmen zu einer klaren Verschiebung zugunsten des reichsten Prozents und die versprochene Entlastung der Mitte würde ausbleiben. Menschen der unteren Hälfte wären insbesondere von der Anhebung der Mehrwertsteuer stark betroffen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die untere Hälfte der Bevölkerung keine homogene Gruppe ist. Haushalte mit sehr niedrigen Einkommen dürften stärker belastet werden als jene näher an der Mitte. Genaue Unterschiede lassen sich mangels detaillierter Daten derzeit nur begrenzt abschätzen. Ebenso ist das reichste Prozent nicht homogen: Für Menschen mit Kapitaleinkünften wäre die Entlastung deutlich größer als für jene mit sehr hohen Arbeitseinkommen. Letztere könnten durch die Einkommensteuerreform etwas weniger Netto vom Brutto haben, während Unternehmenseigentümer von der Körperschaftsteuersenkung stark profitieren.

Selbst wenn die weitreichenden Steuerprivilegien für Unternehmensvermögen bei der Erbschaftsteuer komplett abgeschafft würden, ließen sich insbesondere die geplanten Steuersenkungen für Unternehmensgewinne damit nicht ausgleichen. Im Durchschnitt würde eine Person im obersten Prozent weiterhin um rund 6.000 Euro jährlich entlastet.

Erst in Kombination mit einer zusätzlichen Abgabe auf sehr große Vermögen ließe sich die Entlastung an der Spitze kompensieren. Eine Ausgleichsabgabe von etwa 2 Prozent auf Vermögen oberhalb von 100 Millionen Euro würde hierfür einen wesentlichen Beitrag leisten. Sie ist auch aus Gründen der Steuergerechtigkeit geboten, da derzeit Sonderregelungen dazu führen, dass sehr hohe Vermögen und Vermögenseinkommen teilweise niedrigere effektive Steuer- und Abgabensätze haben als die breite Mitte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben