Erneut Steuererlasse in Milliardenhöhe für Großerben

Die Erbschaftsteuer sollte eigentlich dafür sorgen, dass besonders große Vermögen einen fairen Beitrag zum Gemeinwesen leisten. Doch aufgrund der weitreichenden Privilegien für superreiche Unternehmenserben ist sie weder effektiv noch gerecht. Unsere Auswertung der neuen Steuerdaten zeigt: Erben von Milliardenvermögen zahlen kaum Steuern. 34 Großerben erhielten 2025 zusammen rund 12 Milliarden Euro Vemögen, zahlten darauf aber nur rund 2 Prozent Steuern. Aufgrund der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung wurden ihnen 3,7 Milliarden Euro Steuern erlassen.

Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2025 34 Großerben dank der Verschonungsbedarfsprüfung ein großer Teil der Erbschaft- oder Schenkungsteuern erlassen. Dabei wurden begünstigte Vermögen von näherungsweise 12 Milliarden Euro übertragen. Zwar setzten die Finanzämter darauf zunächst Steuern von 3,9 Milliarden Euro fest, doch 94  Prozent davon wurden nachträglich erlassen. Effektiv zahlten die Erben damit nur rund 250 Millionen Euro (etwa 2 Prozent). Insgesamt verzichtete der Staat durch die Erlasse auf Einnahmen in Höhe von 3,7 Milliarden Euro – ein Anstieg um rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Insgesamt wurden 2025 laut Steuerstatistik 150 Milliarden Euro (Vorjahr: 113 Milliarden) vererbt oder verschenkt und steuerlich erfasst. Darauf wurden zunächst 21 Milliarden Euro Steuern festgesetzt, tatsächlich fällig wurden jedoch nur 15 Milliarden Euro (Vorjahr: 10 Milliarden). Rein rechnerisch ergibt sich daraus ein durchschnittlicher Steuersatz von 10 Prozent. Allerdings werden die meisten kleineren Erbschaften und Schenkungen aufgrund hoher Freibeträge gar nicht besteuert und erscheinen auch nicht in der Statistik.

Die Verschonungsbedarfsprüfung: Steuererlass für Großerben

Seit 2009 können Erben von Unternehmensvermögen Steuerbefreiungen von bis zu 100 Prozent in Anspruch nehmen. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2014 fest, dass diese Privilegien für sehr große Unternehmensvermögen zu weitreichend seien, und forderte eine Beschränkung sowie die Schließung bestehender Schlupflöcher. Der Gesetzgeber reagierte 2016, indem er die Steuerbefreiung für Unternehmensvermögen ab 26 Millionen bis 90 Millionen Euro schrittweise reduzierte. Zugleich wurde jedoch eine neue Möglichkeit der vollständigen Befreiung sehr großer Erbvermögen geschaffen – die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Dadurch können Milliardenvermögen weiterhin steuerfrei übertragen werden, und die Chance auf eine gerechte Lösung – etwa eine über viele Jahre gestreckte Stundung – wurde vertan.

Bei der Verschonungsbedarfsprüfung müssen Erben und Beschenkte nachweisen, dass sie bedürftig sind. Als bedürftig gilt nach dem Gesetz, wer zum Stichtag der Übertragung nicht über genügend „nicht begünstigtes Vermögen“ (insbesondere Privatvermögen) verfügt, um die Erbschaftsteuer zu begleichen. Allerdings muss dabei nur die Hälfte des eigenen Privatvermögens für die Steuerzahlung eingesetzt werden. Diese Konstruktion eröffnet erhebliche Gestaltungsspielräume: Liquides Vermögen, das eigentlich für die Steuerzahlung genutzt werden könnte, kann in begünstigtes Vermögen umgewandelt oder rechtzeitig auf vermögenslose Kinder übertragen werden, die die Steuer angeblich nicht zahlen können. Unberücksichtigt bleiben dabei künftige Gewinne und Dividendenerträge aus dem geerbten Unternehmen. Auch die Übertragung auf eine Familienstiftung ist möglich: In diesem Fall wird für den Steuererlass lediglich geprüft, ob die Stiftung über genügend eigenes Vermögen zur Steuerzahlung verfügt, nicht aber die Begünstigten der Stiftung.

Verzerrte Statistik: Scheinbar höhere Steuersätze

Die Verschonungsbedarfsprüfung bringt ein weiteres Problem mit sich: Damit die Steuer erlassen werden kann, müssen die Vermögen zunächst vollständig bewertet werden – obwohl am Ende kaum Steuern eingenommen werden. Dieser Prozess dauert oft mehrere Jahre und führt nicht nur zu sinnloser Arbeit bei Finanzbehörden und Beratern, sondern auch zu einer verzerrten Statistik.

Laut Steuerstatistik wurden für Erbschaften und Schenkungen über 20 Millionen Euro im Schnitt 27 Prozent Steuern festgesetzt. Dass ein erheblicher Teil dieser Summen anschließend wieder erlassen wird, bleibt jedoch verborgen.

Ausnahmen für Unternehmenserben sind größte Steuersubvention

Addiert man zu den Erlassen für die Großerben noch jene Steuerbegünstigungen für Unternehmensvermögen unterhalb von 26 Millionen Euro, wurde im Jahr 2025 nach unserer Berechnung auf rund 8 Milliarden Euro Steuereinnahmen zugunsten von Unternehmenserben verzichtet. Damit stellen die Erbschaftsteuer-Ausnahmen für Unternehmen die größte Steuersubvention in Deutschland dar. Auch im Subventionsbericht der Bundesregierung werden sie als solche ausgewiesen – mit einem geschätzten Volumen von 8,8 Milliarden Euro.

Davon profitieren vor allem die ohnehin Reichen: Derzeit erhalten die reichsten zehn Prozent der Gesellschaft die Hälfte des gesamten Erbvermögens, während die ärmere Hälfte leer ausgeht. Das widerspricht dem Leistungsprinzip. Ob das beabsichtigte Ziel – nämlich zusätzliche Arbeitsplätze und Investitionen – damit erreicht wird, ist bis heute nicht belegt. Laut aktuellen Studien wirken die Privilegien dem Ziel sogar entgegen und können gesamtwirtschaftlich nachteilig sein (OECD: 2021OECD: 2025, Beirat des BMF: 2012). Denn sie subventionieren Erben unabhängig davon, ob sie wirklich unternehmerisch tätig sind und ob sie für die Leitung großer Unternehmen geeignet sind. Das schützt vor allem den Status Quo, behindert Innovation und bremst den Strukturwandel.

Erneute Chance für eine Reform

Das Bundesverfassungsgericht hat die Erbschaftsteuerprivilegien bereits mehrfach als verfassungswidrig eingestuft. Aktuell prüft das Bundesverfassungsgericht die Regelungen für Unternehmenserben erneut. Das Gericht hat für den 13. Oktober 2026 eine mündliche Verhandlung angesetzt. Anfang 2027 ist mit einer Entscheidung zu rechnen. Unabhängig vom Urteil der Richter in Karlsruhe ist jedoch klar: Angesichts der hohen Vermögensungleichheit der wirtschaftlichen Verzerrungen und der milliardenschweren Kosten dieser Steuersubventionen ist eine Reform der Erbschaftsteuer politisch dringend geboten.

Notwendig wäre eine echte Reform: keine komplizierten Ausnahmen mehr, sondern langfristige Stundungsregelungen, die Arbeitsplätze schützen, ohne Milliardenvermögen steuerfrei weiterzugeben. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer muss wieder tatsächlich progressiv wirken – große Vermögen müssen einen höheren Beitrag leisten.

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