Entwurf für Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz reicht nicht weit genug
Gestern wurde im Finanzausschuss der Gesetzesvorschlag mit neuen Maßnahmen gegen Steuerflucht und Briefkastenfirmen verhandelt. Der Gesetzesvorschlag sieht vor allem verstärkte Meldepflichten für
Steuerpflichtige und Finanzinstitute für “Drittstaat-Gesellschaften”
vor. Dies soll der Identifizierung von Briefkastenfirmen dienen.
Das Netzwerk Steuergerechtigkeit und WEED waren als Sachverständige geladen. In unserer gemeinsamen Stellungnahme begrüßten wir den
Entwurf als Schritt in die richtige Richtung,
sehen allerdings noch einige bedeutende Schwächen.
So sind die neuen Meldepflichten lückenhaft im Hinblick auf die zu meldenden Firmen (Gesellschaften aus der EU und der EFTA sollen nicht gemeldet werden) und Vermittler (Anwälte/innen, Steuerberater/innen und Firmenvermittler sind z.B.
nicht erfasst). Vermittler melden außerdem erst ab einer höheren Schwelle (30 Prozent) als Steuerpflichtige (zehn Prozent). Ob das Onlinegeschäft ausreichend erfasst ist, ist fraglich. Auch sind die Bußgelder mit 25.000 € viel zu niedrig.
Positiv sind jedoch einige weitere Details wie zum
Beispiel die Aufhebung des Bankgeheimnisses, die Erweiterung des
Straftatbestands der schweren Steuerhinterziehung sowie die verlängerten
Verfolgungs- und Zahlungsverjährungsfristen.
Das Gesetz wird außerdem die Ermittlung und den Datenzugang verbessern.
Ein Dank geht an Christoph Trautvetter für wertvolle Hinweise zur Stellungnahme.
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