Etappensieg: Länderbezogene Berichterstattung vom Rechtsausschuss mit kleinen Verbesserungen abgesegnet

Am 11. Mai entscheidet der Bundestag über die Umsetzung der öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung für große Konzerne in Deutschland abgesegnet. Damit wird die EU-Richtlinie sehr wahrscheinlich noch vor der Frist am 22. Juni 2023 umgesetzt. Große Verbesserung im Vergleich zum EU-Mindeststandard waren in den Verhandlungen nicht möglich, aber anstatt weiterer Verwässerung gab es im parlamentarischen Verfahren sogar einige kleine Verbesserungen.

Der Hintergrund: Seit mehr als zwanzig Jahren fordern wir gemeinsam mit nationalen und internationalen Partnern, dass große Konzerne für jedes Land in dem sie tätig sind, Details wie Umsätze, Mitarbeiter, Gewinne und Steuerzahlungen offenlegen. Diese länderbezogene Berichterstattung (Englisch: Cbcr) soll die nötige Transparenz schaffen um Reformen gegen Gewinnverschiebung zu ermöglichen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fairness der globalen Besteuerung von Unternehmensgewinnen wieder herzustellen.

Die Geschichte: Ende 2016 verabschiedete der Bundestag ein erstes Gesetz, dass große Konzerne zur Abgabe einer länderbezogenen Berichterstattung an die Steuerbehörden verpflichtete. Damit setzte er eine entsprechend Vereinbarung der OECD und die entsprechende EU-Richtlinie um. Diese Berichte sind jedoch nicht öffentlich zugänglich. Ebenfalls 2016 legte die europäische Kommission einen Vorschlag für die öffentliche Berichterstattung vor. Starker Widerstand, vor allem auch aus Deutschland, sorgte dafür, dass die ursprüngliche Idee mehrmals verwässert wurde. Die finale Verabschiedung der EU-Richtlinie Ende 2021 war trotzdem bis zum Schluss hart umkämpft. Die Richtlinie musste bis zum 22. Juni 2023 in deutsches Recht übertragen werden. Dies ist mit der Entscheidung vom 11.5. erledigt. Der Bundesrat ist nicht beteiligt. Interessenverbände haben allerdings nachträgliche Klagen angekündigt. Die ersten Berichte werden nach dem vorliegenden Gesetz im Jahr 2026 für das Geschäftsjahr 2025 fällig.

Die Verhandlungen im Bundestag: Bereits auf EU-Ebene haben wir eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen gemacht. Viele davon wurden in der Bundestagsdebatte noch einmal aufgegriffen. Auch in unserer Stellungnahme für die Expertenanhörung haben wir u.a. mit Verweis auf deutlich weitergehende freiwillige Standards und Gesetzesvorlagen z.B. aus Australien Nachbesserungen gefordert. In der Anhörung waren allerdings die Gegner der öffentlichen Berichterstattung in der Mehrheit und auch das zuständige Bundesministerium der Justiz stand über den EU-Mindeststandard hinausgehenden nationalen Regelungen kritisch gegenüber. Dass die Richtlinie am Ende pünktlich und ohne weitere Verwässerung umgesetzt wird, muss also schon als Erfolg bezeichnet werden. In intensiven Verhandlungen konnten sogar noch einige kleine Verbesserungen erzielt werden:

  • Die Frist für die auch auf deutschen Druck in die EU-Richtlinie verhandelte Schutzklausel wurde gesenkt. D.h. Unternehmen können die Veröffentlichung von Informationen zu einzelnen Ländern nur noch 4 statt bisher 5 Jahre verzögern, wenn ihnen daraus ein “erheblicher Nachteil” droht;
  • Die Bußgeldobergrenze für die fehlende, späte oder falsche Veröffentlichung wurde von 200.000 auf 250.000 € erhöht;
  • Der Ausschussbericht unterstützt das Gesetzesvorhaben und fordert Unternehmen auf, freiwillig weitere Transparenz zu schaffen. Im Formblatt für die Veröffentlichung wird den Unternehmen dafür eine einfache Möglichkeit eingeräumt (auch zur Klarstellung weitere Informationen z.B. in Bezug auf einzelne Tochterunternehmen);
  • Der Ausschussbericht fordert außerdem, die Überprüfung und Erweiterung der von der Berichtspflicht eingeschlossenen Länder bei der nächsten Evaluierung durch die Kommission 2027 zu prüfen. Dabei soll insbesondere auch der Zugang zu Informationen über und für Länder des Globalen Südens im Fokus stehen.

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