Stellungnahme zum Urteil des EU-Gerichts im Fall Apple/Irland

Das Netzwerk Steuergerechtigkeit schließt sich der Einschätzung von Eurodad zum gestrigen Urteil  Gerichts der Europäischen Union (EuG) im Fall Apple/Irland über steuerbezogene Staatsbeihilfen an: EU-Vorgaben zu Staatsbeihilfen dürfen nicht das Mittel der Wahl sein, großangelegte Steuervermeidung von multinationalen Konzernen zu verhindern. Sie sind dazu ungeeignet. Stattdessen braucht es eine Neuordnung des europäischen und globalen Systems der Unternehmensbesteuerung.

Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft kann die Bundesregierung hier auf EU-Ebene große Fortschritte bewirken. Wichtige Eckpfeiler einer modernen Steuergesetzgebung in der EU sollten eine europäische Lösung der Besteuerung von Digitalunternehmen, die öffentliche länderbezogene Berichterstattung von multinationalen Unternehmen, eine gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage sowie eine europäische Mindestunternehmenssteuer sein.

Passend zu dieser Einschätzung hat die EU-Kommission wenige Stunden nach dem Urteilsspruch einen umfangreichen Maßnahmenkatalog veröffentlicht, “um sicherzustellen, dass die Steuerpolitik der EU die wirtschaftliche Erholung und das langfristige Wachstum in Europa unterstützt.”

Die EU Kommission hatte Apple aufgefordert, 13 Milliarden Steuern nachzuzahlen
Die EU-Kommission hatte Apple aufgefordert, 13 Milliarden Euro Steuern nachzuzahlen - und ist damit nun vorerst gescheitert.

Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Einschätzung des EuG-Urteils von Eurodads Tove Maria Ryding, übersetzt aus dem Englischen:

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, die Entscheidung der Europäischen Kommission für nichtig zu erklären, wonach die steuerliche Behandlung von Apple in Irland eine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt. Im Jahr 2016 entschied die Europäische Kommission, dass Irland rund 13 Milliarden Euro plus Zinsen von Apple einziehen muss, um die nach Ansicht der Kommission unzulässigen Steuervorteile für das Unternehmen auszugleichen. Die Entscheidung der Kommission wurde von Irland und Apple vor dem EU-Gericht angefochten, und es ist sehr wahrscheinlich, dass auch gegen das gestrige Gerichtsurteil Berufung eingelegt wird – diesmal von der Europäischen Kommission. Unterdessen erhöht die Coronakrise den Druck auf die öffentlichen Haushalte, und die Besorgnis über hochprofitable multinationale Unternehmen, die ultraniedrige Steuersätze zahlen, ist so aktuell wie eh und je.

Als Reaktion auf das Gerichtsurteil sagt Tove Maria Ryding, Koordinatorin für Steuergerechtigkeit beim Europäischen Netzwerk für Schulden und Entwicklung (Eurodad):

“Das Gerichtsurteil veranschaulicht, wie schwierig es ist, die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen bei der Steuererhebung anzuwenden. Wenn wir ein ordentliches System der Unternehmensbesteuerung hätten, bräuchten wir keine langen Gerichtsverfahren, um herauszufinden, ob es für multinationale Unternehmen legal ist, weniger als ein Prozent Steuern zu zahlen(1).

“Dieser Fall läuft seit mehr als sechs Jahren, und wenn gegen dieses EuG-Urteil Berufung eingelegt wird, wird er offensichtlich noch länger andauern. Es sollte nicht mehr als ein halbes Jahrzehnt dauern, um zu entscheiden, was ein multinationales Unternehmen an Steuern zahlen soll. Dieser Fall veranschaulicht, dass unser System der Unternehmensbesteuerung ein Chaos ist und für seinen Zweck kaum geeignet ist.

“Es ging nie nur um einen faulen Apfel – unser gesamtes Unternehmenssteuersystem ist durch und durch verrottet. In einem breiten Spektrum von Sektoren haben wir gesehen, dass große und hochprofitable Unternehmen extrem niedrige Steuersätze zahlen. Dies ist ein Problem, das unsere Gesellschaften jedes Jahr Milliarden Euro an entgangenen Steuereinnahmen kostet. Angesichts der Coronakrise können wir es uns natürlich nicht leisten, das so weitergehen zu lassen.“

Der Fall der Steuerzahlungen von Apple in Irland ist ein Beispiel dafür, wie die globalen Unternehmenssteuervorschriften versagen.

Ryding fügt hinzu: “Inmitten der Diskussion darüber, warum Irland so wenig Steuern auf die Milliardengewinne von Apple erhoben hat, vergessen wir zu fragen, warum all diese Gewinne zunächst in Irland registriert wurden. Die Kommission hat hervorgehoben, dass Apple sie tatsächlich durch Geschäftsaktivitäten in einer Reihe von Ländern in Europa, Afrika, dem Nahen Osten und Indien erwirtschaftet hat. Was wir brauchen, ist ein transparentes internationales System der Unternehmensbesteuerung, das sicherstellt, dass die Steuern in den Ländern gezahlt werden, in denen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens stattfindet.”

Während das Scheitern der globalen Steuervorschriften weithin anerkannt ist, haben zwischenstaatliche Verhandlungen zur Verbesserung des Systems nur geringfügige Fortschritte erzielt.

“In den letzten vier Jahren steckten die EU-Regierungen in einer Diskussion darüber fest, ob grundlegende Transparenzverpflichtungen eingeführt werden sollte, die es den Bürgern ermöglichen würde, zu sehen, wie viel Steuern multinationale Unternehmen in den Ländern zahlen, in denen sie geschäftlich tätig sind. Doch trotz eines Steuerskandals nach dem anderen und obwohl das Europäische Parlament immer wieder auf Fortschritte drängte, konnten die EU-Mitgliedstaaten keine Einigung erzielen.“

Inzwischen wurde auch auf OECD-Ebene ein Prozess zur Neufassung der globalen Steuervorschriften auf Eis gelegt.

“Das kaum funktionale globale Steuersystem wurde zu einem großen Teil von der OECD entwickelt, und trotz mehrerer zwischenstaatlicher Diskussionsrunden war es nicht möglich, den politischen Willen zu finden, eine grundlegende Reform durchzuführen. Der Mangel an Ehrgeiz hängt mit der Tatsache zusammen, dass die Entscheidungsfindung hinter verschlossenen Türen abläuft, was es für die Bürger und Bürgerinnen schwierig macht, ihre Regierungen zur Rechenschaft zu ziehen. Darüber hinaus wurden ehrgeizige Reformvorschläge der Entwicklungsländer in den Verhandlungen marginalisiert, die von den Interessen der großen OECD-Länder dominiert werden. Zuletzt haben die Vereinigten Staaten darum gebeten, den von der OECD geführten Prozess auf Eis zu legen. Dies bietet eine gute Gelegenheit, die Art und Weise zu überdenken, wie globale Steuerregeln festgelegt werden. Was wir brauchen, ist ein ehrgeiziger und transparenter Reformprozess bei den Vereinten Nationen, an dem alle Länder, einschließlich der Entwicklungsländer, wirklich gleichberechtigt teilnehmen können.”

Hintergrund:

Das Gericht der Europäischen Union hat gestern ein Urteil in den gemeinsamen Fällen Ireland v Commission (Rechtssache T-778/16) und Apple v Commission (Rechtssache T 892/16) erlassen. Die Kläger beantragten, die Entscheidung der Europäischen Kommission von 2016 für nichtig zu erklären, wonach die steuerliche Behandlung von Apple in Irland, die durch zwei Steuerabkommen ermöglicht wurde, einen selektiven Vorteil darstellt, der einer illegalen staatlichen Beihilfe gleichkommt. Diese Entscheidung beinhaltete eine Anordnung an Irland, ca. 13 Milliarden Euro an Steuernachzahlungen von Apple einzufordern.

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 (1) Fußnote: Die Zahl der Steuern unter einem Prozent bezieht sich auf die Gewinnbesteuerung außerhalb der USA; auf Gewinne aus Ländern, in denen Apple nichtsdestotrotz große Absätze generiert und hohe wirtschaftliche Aktivität aufweist.

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Englischsprachiger Medienkontakt: Julia Ravenscroft (Eurodad), +32 486356814, jravenscroft@eurodad.org

Deutscher Kontakt: Christoph Trautvetter (Netzwerk Steuergerechtigkeit), 030 217 99 994,  christoph.trautvetter@netzwerk-steuergerechtigkeit.de

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