Pressemitteilung: Keine Staatshilfen für private Gewinne in Steueroasen

27.04.2020. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit fordert: Beihilfen nur für Konzerne, die sich öffentlich dazu bekennen, keine Gewinne zu verschieben! Unternehmenssteuer reformieren!

Dänemark hat es angeregt, viele Staaten wollen folgen – auch in Deutschland wird debattiert (1). Die Idee „Keine Staatshilfen für private Gewinne in Steueroasen“ erfährt zu Recht breite Unterstützung. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit warnt aber: „Um ein kaputtes System zu reparieren, braucht es mehr als ein schönes Symbol. Fast alle großen deutschen Unternehmen nutzen Steueroasen und verschieben einen Teil der Gewinne dort hin. Die meisten der Steueroasen erscheinen aber auf keiner schwarzen Liste, sondern liegen in der USA (Delaware) oder der EU (Niederlande, Luxemburg, Irland) und Gewinnverschiebung bleibt bisher viel zu oft unsichtbar“ so Ralf Krämer (Vertreter von ver.di im Netzwerk Steuergerechtigkeit).

Beihilfen nur für Konzerne, die sich öffentlich dazu bekennen, keine Gewinne zu verschieben

Schließt man – wie zum Beispiel von Dänemark und Österreich vorgeschlagen – Unternehmen mit Verbindung zu Steueroasen aus, betrifft das je nach gewählter Liste entweder fast niemanden oder fast alle großen Unternehmen (2). Anstatt dessen sollten die Empfänger von Staatshilfen verpflichtet werden, der Öffentlichkeit ihre Steuerpraktiken detailliert darzulegen und aggressive Steuervermeidung zu beenden. Dazu sollten sie Berichte über ihre weltweiten Gewinne und Steuern je Land veröffentlichen und alle Strukturen auflösen, die zu Steuern unterhalb des Mindestsatzes von 25% führen.

Das System der Unternehmenssteuer muss dringend reformiert werden

Gleichzeitig fordert das Netzwerk Steuergerechtigkeit die Bundesregierung auf, endlich den jahrelangen Widerstand gegen eine verpflichtende Steuertransparenz für Konzerne in der EU aufzugeben. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wo Konzerne ihre Gewinne machen, wohin sie diese verschieben und wie viel Steuern sie zahlen – und zwar nicht nur dann, wenn sie Staatshilfen beantragen“, erklärt Karl-Martin Hentschel (Vertreter von Attac im Netzwerk Steuergerechtigkeit). Darüber hinaus muss die Bundesregierung endlich das bereits seit vier Jahren fällige Paket gegen Unternehmenssteuervermeidung verabschieden (mehr dazu hier) und die Verhandlungen um weitergehende Reformen auf globaler Ebene entschieden vorantreiben – wenn nötig auch mit unilateralen Maßnahmen.

Kontakt für Rückfragen:

Christoph Trautvetter, Tel.: 49 30 217 99 994, Mail: christoph.trautvetter@netzwerk-steuergerechtigkeit.de

Margaretha Eich, Tel.: 49 30 217 99 995, Mail: margaretha.eich@netzwerk-steuergerechtigkeit.de

1 Beispielsweise in einem Antrag von B90/Grüne vom 21.4.2020: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918703.pdf2 Die schwarze Liste der EU ist Ergebnis eines politischen und diplomatischen Kuhhandels, bei dem sich nicht nur die EU-Steuersümpfe sondern auch andere politische mächtige Länder mit der EU arrangieren. Auf ihr befinden sich derzeit: Panama, die Seychellen, Palau, die Kaiman Inseln, die Amerikanischen Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Oman, Samoa, Trinidad und Tobago und Vanuatu. Im Vergleich dazu hat das internationalen Tax Justice Network neben dem Schattenfinanzindex auch eine eigene Liste der wichtigsten Staaten für Gewinnverschiebungen von Konzernen erstellt, in den Top Ten finden sich: 1. Britische Jungferninseln, 2. Bermuda, 3. Kaiman Inseln. 4. Niederlande, 5. Schweiz, 6. Luxemburg, 7. Jersey, 8. Singapur, 9. Bahamas, 10. Hong Kong

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