Verlustverrechnung: Bundesregierung und EU-Kommission wollen neue Türen für Steuervermeidung öffnen

Während wichtige Maßnahmen gegen Steuervermeidung von Großunternehmen (aus dem G20-Projekt “BEPS” und darüber hinaus) in Deutschland noch gar nicht umgesetzt sind, konterkariert die Bundesregierung diese Politik bereits. Sie hat nämlich einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der Verlustverrechnung vorgelegt, der Unternehmensgründungen und Wagniskapitalinvestitionen zum Ziel habe. Dazu muss man wissen, dass Deutschland im internationalen Vergleich ohnehin schon eine großzügige Verlustverrechnung gestattet (siehe Tabelle S. 23/24 hier). Doch nun soll sie noch bzw. wieder steuervermeidungsfreundlicher werden, indem im Fall eines Anteilseignerwechsels in bestimmten Fällen die Verlustverrechnung erhalten bleiben soll. Professor Lorenz Jarass schreibt zu dem Gesetzesentwurf in seiner Stellungnahme für die Anhörung am 21. November 2016 im Bundestag:

“Der Gesetzentwurf
•     begünstigt Steuergestaltungen,
•     behindert eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung,
•     führt zu enormen Steuerfällen von jährlich 600 Mio. €.

Der Gesetzentwurf ist deshalb abzulehnen.

Will man tatsächlich auf jährlich 600 Mio. € Steuereinnahmen verzichten, sollten besser sozialversicherungspflichtige Lohnsteuerzahler entlastet und Unternehmensgründungen direkt gefördert werden.”

Nicht nur Deutschland hat große Sympathien für Verlustverrechnung. Auch die EU-Kommission hat kürzlich in ihrem neuen Vorschlag für eine Gemeinsame (Konsolidierte) Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage angeregt, die EU-weite Verlustverrechnung sogar dann schon “vorläufig” zuzulassen, wenn die Gewinne (als die eigentlich nötige andere Seite der Medaille) noch gar nicht konsolidiert sind. Auch das wäre ein großes Steuergeschenk an die Unternehmen und würde einer umfassenden Politik zur Bekämpfung von Steuervermeidung zuwider laufen.

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