Vorsicht vor Falschmeldung: Kein Rekord bei den Erbschaftsteuereinnahmen

Das Statistische Bundesamt vermeldet einen neuen Rekord bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Laut der neuen Statistik für 2025 wurden 21,4 Milliarden Euro Steuern festgesetzt – mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr. Viele Presseberichte machen daraus fälschlicherweise Rekordeinnahmen. Tatsächlich wurden 2025 aber nur 15,4 Milliarden Euro eingenommen. Bereinigt um einen außergewöhnlichen Sonderfall und die Vermögenspreisinflation sind die Einnahmen sogar leicht zurückgegangen.

Festsetzung ist nicht gleich Einnahmen

Die Zahl von 21,4 Milliarden Euro bezeichnet festgesetzte Steuern, nicht die im jeweiligen Jahr tatsächlich eingegangenen Steuern. Der überwiegende Teil der Medienberichte hat die 21,4 Milliarden Euro fälschlicherweise als Einnahmen bezeichnet oder mit Rekordeinnahmen in Verbindung gebracht.

Tatsächlich nahm der Staat 2025 aber nur 15,4 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. 2024 waren es 9,9 Milliarden Euro. Schon deshalb lässt sich aus der Zahl von 21,4 Milliarden Euro kein Rekord bei den tatsächlichen Einnahmen ableiten.

Die Lücke zwischen Einnahmen und Festsetzung

Die Lücke zwischen Einnahmen und Festsetzung erklärt sich vor allem durch Steuererlasse aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung. Laut Statistischem Bundesamt wurden deswegen 2025 insgesamt 3,7 Milliarden Euro erlassen (ausführlich dazu hier). Das Amt weist zwar darauf hin, dass diese Erlasse in der Statistik „nicht enthalten“ sind, stellt aber keine Statistik zur Verfügung, die beides zusammenführt. In den Vorjahren entsprach die Lücke zwischen Festsetzung und Einnahmen ungefähr den für das jeweilige Jahr berichteten Erlassen. Für 2025 bleibt eine zusätzliche Lücke von über 2 Milliarden Euro, die nach Auswertung der Statistik möglicherweise auf eine oder mehrere große Schenkungen zurückgeht, für die die fällige Steuer bislang nicht gezahlt wurde. Möglicherweise haben die Betroffenen gegen den Steuerbescheid geklagt — oder die Steuer wurde zwar festgesetzt, ein Erlassbescheid ergeht aber erst 2026.

Großer Sonderfall erklärt mehr als die Hälfte der gestiegenen Einnahmen

Im April 2025 verzeichnete der bayerische Fiskus einen Anstieg der Erbschaftsteuereinnahmen um 3,5 Milliarden Euro. Grund dafür war der 2021 verstorbene Unternehmer Heinz Hermann Thiele, der ein Vermögen von rund 15 Milliarden Euro hinterließ. Seine Erben mussten dafür fast vier Milliarden Euro Erbschaftsteuer zahlen — die höchste Steuerzahlung der Erbschaftsteuergeschichte. Sie fiel allerdings nur deshalb so hoch aus, weil die üblichen Möglichkeiten der Steuervermeidung in diesem Fall nicht genutzt wurden. Allein dieser eine (Un-)Fall erklärt damit mehr als die Hälfte der gestiegenen Einnahmen.

Inflationsbereinigt sind die Einnahmen sogar gefallen

Dass die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer nominal jährlich tendenziell steigen, ist dabei wenig überraschend: Wenn das Gesamtvermögen wächst, zugleich stark ungleich verteilt ist und die Bevölkerung – wie in Deutschland – altert, müssen zwangsläufig auch die absolut übertragenen und damit potenziell besteuerten Vermögen wachsen. So wurden auch 2025 Vermögensübertragungen von rund 150 Milliarden Euro steuerlich veranlagt, nach 113 Milliarden Euro im Vorjahr.
 
Ein erheblicher Teil dieses Anstiegs lässt sich durch die Entwicklung der Vermögenspreise erklären. Seit 2013 haben sich die Vermögen der Deutschen laut Bundesbankstatistik etwa verdoppelt – vor allem aufgrund stark gestiegener Preise für Immobilien und Aktien. Wenn Vermögenswerte teurer werden, steigt bei gleichbleibendem Steuersatz automatisch auch der nominale Wert der steuerpflichtigen Übertragungen und damit potenziell das Steueraufkommen. Der nominale Anstieg der Einnahmen sagt daher wenig darüber aus, ob die Erbschaftsteuer tatsächlich mehr Vermögen erfasst oder ihren Beitrag zur Besteuerung von Vermögen erhöht. Bereinigt um den Sonderfall Thiele und die Vermögenspreisinflation sind die Einnahmen sogar gesunken.

Das grundsätzliche Problem bleibt: Die größten Vermögen werden weiterhin so gut wie gar nicht besteuert

Unabhängig vom absoluten Steueraufkommen bleibt die Regressivität der Steuer das Problem: Auf die allergrößten Vermögensübertragungen wird nur ein Bruchteil des Steuersatzes fällig, der bei kleineren Erbschaften anfällt. Die Verschonungsbedarfsprüfung sorgte dafür, dass 34 Großerben auf Übertragungen von etwa 12 Milliarden Euro nur rund 2 Prozent Steuern zahlen mussten. Dieses Steuergeschenk an 34 Privilegierte kostete den Staat 3,7 Milliarden Euro – rund 50 Euro für jeden der 70 Millionen Erwachsenen in Deutschland. Durch ihre weitreichenden Ausnahmen verschenkt die Erbschaftsteuer ihr Potenzial und trägt dazu bei, die ohnehin hohe Vermögensungleichheit in Deutschland zu verfestigen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben